In der Anzeige hatten drei Personen aus Auenstein bemängelt, dass der Steg über die «Alte Aare» und der Steg über den Unterwasserkanal vom bewilligten Projekt abweichen und dass Sicherheitsmängel vorliegen würden. Zudem entspreche der Standort der Aussichtsplattform nicht dem Auflageprojekt.
Der Regierungsrat ging auf die Anzeige ein. Er verlangt nun, dass nachträglich ein Bewilligungsverfahren für die Brückenwiderlager und den Brückenquerschnitt sowie für den geänderten Standort der Aussichtsplattform durchgeführt wird.
Mehr Sicherheit am Steg
Zudem sollen die Geländer der Aarestege zusätzlich gesichert und das Betreten der Spannbänder mit geeigneten Massnahmen verhindert werden. Das BVU wird ein Projekt erarbeiten und bewilligen lassen.
Mit den Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Gesuchseingaben wollte das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt BVU aus seiner Sicht das Projekt verbessern.