Schon seit Jahren fragen sich Hausbesitzer in der Stadt Solothurn, ob ein Fernwärmezwang für gewisse Quartiere zulässig ist oder nicht.
2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Solothurn den Masterplan Energie und damit einen Fernwärmezwang beschlossen. Demnach müssen Grundeigentümer in bestimmten Stadtgebieten bei Neubauten oder neuen Heizungen ab 10 Kilowatt zwingend Fernwärme nutzen. Ausser, sie finden eine andere erneuerbare Energie, die günstiger ist.
Die Leitungen sind schon gebaut
Die Firma «Regio Energie», die der Stadt gehört, hatte daraufhin begonnen, kilometerlange Fernwärme-Leitungen in Solothurn zu verbauen. Zugleich begann aber auch ein juristischer Kampf. Vier Grundeigentümer machten Beschwerde gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Erschliessungsplan, und eine Einwohnerin reichte bei der Kantonsregierung eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt ein.
Ende April hat die Regierung entschieden, dass der Fernwärmezwang zulässig ist. Das wollen die Beschwerdeführer nun aber nicht akzeptieren. Sie werden das Machtwort der Regierung deshalb vor Verwaltungsgericht anfechten, sagt ihr Rechtsanwalt Dominik Strub auf Anfrage von Radio SRF.
Bis vors Bundesgericht?
Jurist Strub ist nachwievor überzeugt, dass der Staat einem Hauseigentümer nicht vorschreiben darf, wie er zu heizen hat. Vielleicht werde man diese Grundsatzfrage am Schluss sogar durch das Bundesgericht beurteilen lassen, lässt der Anwalt durchblicken.
Die Solothurner Regierung hatte ihren Entscheid zugunsten des Fernwärmezwangs unter anderem folgendermassen begründet:
- Die Eigentumsgarantie werde durch den Fernwärmezwang nicht verletzt. Es werde ja kein Grundeigentum entzogen. Es handle sich nur um einen leichten Eingriff , wie bei vielen anderen Bauvorschriften, z.B. in welchem Quartier welche Dachform zulässig ist.
- Das kantonale Energiegesetz sehe ausdrücklich vor, dass Gemeinden für bestimmte Gebiete die Energieversorgung regeln, indem bestimmte Energieträger vorgeschrieben werden können.
- Die Nutzung ohnehin vorhandener Wärme als Energieträger stehe «zweifelsfrei im öffentlichen Interesse ». Auch ein Anschlusszwang sei von öffentlichem Interesse. Damit werde sichergestellt, dass sich die Investition des Gemeinwesens amortisiere.
- Die staatliche Intervention in die Eigentumsfreiheit sei verhältnismässig . Der bestimmungsgemässe Gebrauch eines Grundstücks werde weder verunmöglicht noch stark erschwert.
- Die personellen Verknüpfungen zwischen Gemeinderat und Regio Energie (Stadtpräsident Kurt Fluri ist von Amtes wegen Verwaltungsratspräsident der Firma) seien « verfahrensrechtlich unbedenklich und übrigens in der kleinräumigen Schweiz auch nicht zu verhindern».