Die ganzheitliche Ausrichtung der Bildungsziele entspreche dem Auftrag der Volksschule, teilt der Regierungsrat am Dienstag in seiner Stellungnahme an die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz mit.
Die Bezüge zu den Wertvorstellungen, die dem Lehrplan zu Grunde lägen, seien indes unklar und müssten konkret benannt werden. Inhaltliche Vorbehalte bringt der Regierungsrat auch bei der Anzahl der Kompetenzbeschreibungen in einzelnen Fächern an.
Er fordert daher eine engere Verknüpfung von Kompetenzbeschreibungen und Inhalten. So könne die Umsetzung des Lehrplans für die Lehrpersonen konkreter werden.
Einführungen frühestens ab 2017/18
Der im Lehrplan aufgeführte Fachbereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft auf der Sekundarstufe I sei für die Volksschule im Kanton in dieser Art neu, hält der Regierungsrat in seiner Stellungsnahme weiter fest. Der kirchliche Religionsunterricht werde davon aber nicht betroffen.
Die kantonalen Ausgestaltungen zum Lehrplan 21 wie eine angepasste Lektionentafel und die Weiterbildungsplanung für die Schulleitungen und Lehrpersonen würden erst nach dem Vorliegen des definitiven Lehrplans beschlossen. Daher könne der Lehrplan 21 im Kanton frühestens ab Schuljahr 2017/18 eingeführt werden.