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Luftaufnahme des KKW Leibstadt.
Legende: Was darf die Öffentlichkeit wissen und was nicht? Jetzt entscheidet das Bundesgericht. Keystone

Aargau Solothurn Streit um KKW-Messdaten von Leibstadt geht ans Bundesgericht

Greenpeace will mit einer Beschwerde an das Bundesgericht erreichen, dass das KKW Leibstadt AG die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin veröffentlichen muss. Die Bevölkerung habe ein international verbrieftes Recht auf diese Informationen.

Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL), gegen eine Verfügung zur Publikation der Atomaufsichtsbehörde Ensi gutgeheissen. Es begründete den Entscheid vor allem mit einer Interessenabwägung.

Die Aarhus-Konvention

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Greenpeace stützt sich auf die Aarhus-Konvention, welche auch die Schweiz unterzeichnet hat. Diese besage, dass der Transparenzanspruch der Öffentlichkeit bei Schadstoffen über kommerziellen Interessen von Unternehmen stehe. Da Radioaktivität die Gesundheit schädigen könne, bestehe man auf die detaillierten Daten des AKW Leibstadt, so Greenpeace.

Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Daten, insbesondere deren Publikation im Internet, sei als geringer einzustufen als das Interesse an ihrer Geheimhaltung. Die KKL sehe sich regelmässig der mehr oder weniger heftigen Kritik von Organisationen und Parteien ausgesetzt, welche der Kernkraft gegenüber ablehnend eingestellt seien.

Ensi wollte Publikation der Daten

Beim Rechtsstreit geht es im Kern um die Umsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hatte im von Greenpeace angestrengten Verfahren im November verfügt, dass die KKL frühere Daten der Messungen veröffentlichen muss.

Konkret geht es um die Daten im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014. Es handelt sich um Abluftdaten am Kamin des AKW Leibstadt. Diese so genannten EMI-Daten beinhalten Angaben zu Edelgasen, Aerosolen und Jod bei Normalbetrieb sowie zu Edelgasen bei einem Störfallbetrieb.

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