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Aargau Solothurn Weiteres Bundesgerichtsurteil zum Aarauer Stadionprojekt

Es ist ein weiteres Kapitel im juristischen Hick Hack um das neue Aarauer Fussballstadion «Torfeld Süd». Es geht um die Zufahrtsstrassen zum Stadion. Eine Privatperson hatte kritisiert, dass ein Referendum gegen die Strassen zu schwierig zu ergreifen sei. Das Bundesgericht entschied nun anders.

Ein weiteres Mal musste sich das Bundesgericht mit den Zubringerstrassen zum geplanten Stadion «Torfeld Süd» auseinandersetzten. Es ist bereits die zweite Beschwerde, die von der gleichen Privatperson zum Thema eingereicht wurde. Nachdem die erste Beschwerde von den Richtern in Lausanne gutgeheissen wurde, haben sie die zweite nun klar abgelehnt.

Zu wenige Unterschriften für Referendum

Der Beschwerdeführer wollte gegen einen vom Einwohnerrat beschlossenen Baukredit für die Zubringerstrassen das Referendum ergreifen. Er hat dafür allerdings nur sechs Unterschriften gesammelt, weshalb das Referendum abgelehnt wurde – zu wenige Unterschriften.

Dagegen erhob der Mann Beschwerde, zuerst beim Aargauer Verwaltungsgericht und anschliessend nun auch beim Bundesgericht. Er monierte, die geforderte Anzahl Unterschriften sei viel zu hoch und ausserdem sei die Frist für das Sammeln der Unterschriten mit 30 Tagen zu kurz bemessen.

«Keine juristische Frage»

Visualisierung Stadion Torfeld Süd
Legende: Bis das neue Fussballstadion Torfeld Süd tatsächlich steht, dürften noch einige juristische Hürden zu nehmen sein. zvg

Das Bundesgericht hat diese Beschwerde nun aber klar abgelehnt. Die Richter sahen kein Problem darin, dass zehn Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde das Referendum unterzeichnen müssen und auch die dafür zur Verfügung stehende Zeit reiche durchaus.

Ausserdem befanden die Richter, dass es sich gar nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt, denn die Politik lege ja die für ein Referendum nötigen Unterschriften fest. Somit könne auf die Beschwerde des Mannes eigentlich gar nicht eingetreten werden.

Erstes Verfahren noch hängig

Mit seiner ersten Beschwerde am Bundesgericht erreichte der Mann, dass der Kanton Aargau seine Beschwerde gegen einen Aarauer Einwohnerratsbeschluss inhaltlich prüfen muss. Der Kanton hatte die inhaltliche Prüfung abgelehnt, da der Mann die Einsprachefrist verpasst habe. Dies war aber falsch, wie das Bundesgericht entschied, deshalb muss die Beschwerde inhaltlich geprüft werden.

Audio
Zweites Bundesgerichtsurteil zu den Zufahrtsstrassen zum geplanten Stadion (30.12.13)
01:53 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 53 Sekunden.

Es geht hier um die Frage, ob es legitim ist, dass der Aarauer Einwohnerrat die neuen Zufahrtsstrassen zum Stadion als Einzelprojekte behandelt. Der Beschwerdeführer verlangt, dass sie als Gesamtprojekt zu betrachten seien und deswegen dem für Projekte dieser Grösse obligatorischen Referendum zu unterstellen seien.

Diskussion um Baubewilligung steht noch aus

Es gibt allerdings nicht nur Streit um die Zufahrtsstrassen. Es fehlt auch noch die Baubewilligung für das Stadion selbst. Noch Mitte Jahr hatte die Stadt Aarau erwartet, dass bis im Herbst alles klar ist. Drei Einsprachen haben jedoch alles verzögert. Nun zeichnet sich aber langsam ein Ende ab. Einer der beiden Einsprecher, der Verkehrsclub VCS, erwartet, dass bis Mitte Januar die letzten strittigen Punkte geklärt sind.

Damit könnte fünf Jahre nach dem «Ja» des Aarauer Stimmvolks der Bau des Stadions starten. Es bleibt aber noch die Frage, wann die Zufahrtsstrassen kommen.

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