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Abstimmung Kanton Tessin Tessin stimmt Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu

  • Im Kanton Tessin dürfen die Läden an Feiertagen künftig länger offen haben.
  • Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat das Tessiner Stimmvolk am Wochenende zugestimmt.
  • Der Abzug der Krankenkassenprämien für Kinder von den Steuern war an der Urne unbestritten.

Liberalisierung Ladenöffnungszeiten

Kanton Tessin: Gesetzesänderung Liberalisierung der Öffnungszeiten von Geschäften

  • JA

    56.8%

    48'530 Stimmen

  • NEIN

    43.2%

    36'945 Stimmen

Abzug Krankenkassenprämien für Kinder

Kanton Tessin: Änderung des Steuergesetzes

  • JA

    53.3%

    44'353 Stimmen

  • NEIN

    46.7%

    38'866 Stimmen

Bei einer Stimmbeteiligung von rund 39 Prozent stimmten 48'530 für und 36'945 gegen die Gesetzesänderung über die Ladenöffnungszeiten, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dies entspricht einer Ja-Mehrheit von 56.8 Prozent.

Die Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte neu an vier statt wie bisher an drei Sonntagen im Jahr offen sein dürfen. Arbeitnehmende sollen an diesen Tagen ohne Bewilligung beschäftigt werden können. Zudem dürfen Geschäfte an Feiertagen während der Woche (mit Ausnahme des 1. Mai) länger offen haben, und zwar um eine Stunde bis 19 Uhr. Diese Änderung betrifft Geschäfte aller Art.

Eingang in ein Geschäft mit den Angaben der Ladenöffnungszeiten.
Legende: Die Gesetzesänderung solle kleinen Läden helfen, sich im Konkurrenzkampf mit dem Onlinehandel und dem Einkaufstourismus im nahen Italien zu behaupten, hiess es in der Abstimmungsbroschüre. Keystone/ALESSANDRO CRINARI/Symbolbild

In der gesetzlichen Ausnahmeregelung wird des Weiteren die Verkaufsfläche in von vielen Touristen besuchten Orten von 200 auf 400 Quadratmeter verdoppelt.

Änderung des Steuergesetzes angenommen

Mit 44'353 Ja-Stimmen gegenüber 38'866 Nein-Stimmen oder 53.3 Prozent Ja-Mehrheit haben die Stimmberechtigten einer zweiten Gesetzesänderung zugestimmt. Diese betrifft den Abzug der Krankenkassenprämien von Kindern.

Im Kanton Tessin können diese neu von den Steuern abgezogen werden, und zwar in der Höhe von maximal 1200 Franken für jedes unterhaltsberechtigte Kind oder jede bedürftige Person.

Collage mit mehreren Krankenkassen-Karten
Legende: Das Tessin war neben den Kantonen Basel-Stadt und Aargau unter den letzten Kantonen, in dem die Krankenkassenprämien minderjähriger Kinder nicht abgezogen werden konnten. Keystone/Archiv/ CHRISTIAN BEUTLER

Die Stimmbeteiligung lag bei 38.97 Prozent. Gemäss Abstimmungsunterlagen ist das Tessin neben den Kantonen Basel-Stadt und Aargau der «letzte» Kanton, in dem die Krankenkassenprämien minderjähriger Kinder nicht abgezogen werden können. Im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz – in Zürich – können bis 1300 Franken pro Kind von den Steuern abgezogen werden.

Die Linke monierte vergeblich, dass der Gesetzesentwurf nur Besserverdienende entlaste und kinderlose Paare und ältere Personen nicht davon profitieren würden.

Video
Archiv: Auf nationaler Ebene waren längere Ladenöffnungszeiten 2016 ein Thema
Aus 10 vor 10 vom 06.06.2016.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 36 Sekunden.

SRF 4 News, 18.06.2023, 14.14 Uhr;

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