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An'Nur-Prozess in Winterthur Acht von zehn Angeklagten schuldig gesprochen

  • Das Bezirksgericht Winterthur hat acht der zehn beschuldigten Mitglieder der ehemaligen An'Nur-Moschee verurteilt.
  • U.a. wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung verhängte es bedingte Freiheitsstrafen oder Geldstrafen zwischen 6 und 18 Monaten.
  • Zwei der zehn Angeklagten werden für sieben Jahre des Landes verwiesen. Der Ex-Imam wurde zwar verurteilt aber er wird nicht ausgeschafft.

Mildere Strafen als gefordert

Das Gericht blieb damit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, welche teilbedingte Strafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren gefordert hatte. Es folgte aber weitgehend deren Darstellung der Vorgänge: So blieb für das Gericht unbestritten, dass es im November 2016 in der umstrittenen Moschee im Winterthurer Stadtteil Hegi zu einem Angriff gekommen war.

Acht junge Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren sowie ein 52-jähriger Imam und ein 47-jähriger An'Nur-Präsident verprügelten und bedrohten demnach zwei Männer, die in ihren Augen «Spitzel» waren. Sie waren überzeugt, dass die «Verräter» einem Journalisten Film- und Fotoaufnahmen aus der An'Nur-Moschee verkauft hatten.

Es sei zu keinem Angriff gekommen

Laut dem vorsitzenden Richter hat die Chronologie der Abläufe in der Moschee dank vorhandenen Chat-Protokollen, Aussagen der Beteiligten und Anrufaufzeichnungen der Polizei minuten-, teilweise sekundengenau nachgezeichnet werden können. Die Beschuldigten und deren Verteidiger hatten Anfang Oktober am mehrtägigen Prozess vorgebracht, dass es in der Moschee zu keinem Angriff gekommen sei.

Sie hätten die beiden «Spitzel» bloss zur Rede stellen wollen. Vereinzelte Beschuldigte gaben an, sie zumindest angespuckt und beleidigt zu haben. Zu Gewalt sei es aber nicht gekommen. Staatsanwaltschaft und Medien hätten die Vorfälle aufgebauscht, um Stimmung gegen Muslime zu machen.

Urteil kann weitergezogen werden

Die Verteidiger hatten denn auch Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Vor dem Winterthurer Bezirksgericht hatten acht der zehn Beschuldigten damit keinen Erfolg. Sie können das erstinstanzliche Urteil nun vor Zürcher Obergericht ziehen.

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