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Drei Verantwortliche unterzeichnen den GAV für Bergbahnen.
Legende: Die Unterschrift besiegelt den GAV: Nicolas Vauclair (Lenk Bergbahnen), Giorgio Tuti (SEV) und Hans Bieri (SEV). SRF

Bern Freiburg Wallis Berner Bergbahnen gehen voraus mit einem GAV

Zum ersten Mal hat eine Arbeitgeberorganisation in der Bergbahnbranche einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Kernstück sind Ausnahmeregelungen für die Hochsaison.

Der neugegründete Arbeitgeberverband Berner Bergbahnen hat am Donnerstag mit der Verkehrsgewerkschaft SEV einen GAV unterzeichnet. Wichtigstes Element für die Bergbahnen: Um Spitzenzeiten im Winter aufzufangen, dürfen sie die Dienstschichten ihrer Mitarbeiter deutlich verlängern. Erlaubt wären laut Arbeitsgesetz 10 Stunden pro Tag. Mit den Ausnahmeregelungen gemäss Arbeitsgesetzverordnung dürfen es auch mal 15 Stunden sein.

Das sei zentral, damit die Bergbahnen etwa bei viel Neuschnee weiter funktionieren könnten, führte der Geschäftsführer der Lenk Bergbahnen, Nicolas Vauclair, an einer Medienkonferenz aus. Bisher mussten solche Ausnahmen mit jedem Mitarbeiter einzeln verhandelt werden. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Bergbahnen, die dem neuen GAV unterstehen, ihren Mitarbeitern Mindestlöhne von 4000 Franken pro Monat zu bezahlen.

Umdenken in der Branche?

Hans Bieri von der Verkehrsgewerkschaft SEV glaubt, dass andere Bahnen dem Beispiel der Berner Betriebe folgen könnten. «Heute ist auch bei den Bergbahnen das Bewusstsein da, dass Mitarbeiter sehr wichtig sind. Vor 20 Jahren war das noch ganz anders», sagt der Gewerkschaftssekretär. Allerdings war erst 2012 ein erster Anlauf gescheitert, einen GAV schweizweit zu verankern.

Dem neuen Arbeitgeberverband Berner Bergbahnen können auch Betriebe aus anderen Kantonen beitreten. Es gebe bereits erste Interessenten, unter anderem aus dem Kanton Wallis, hiess es am Rande der Medienkonferenz am Donnerstag.

Vorerst sind die Bahnen an der Lenk, in Adelboden, am Schilthorn, am Stockhorn, am Niesen sowie die Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüehl Gemmi Mitglied. Der GAV gilt ab der kommenden Wintersaison.

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