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Bern Freiburg Wallis Die Berner Regierung sagt lieber zu wenig als zu viel

Der Abgang von Regula Mader als Direktorin der UPD Bern wirbelt Staub auf. Die Regierung will nur wenig sagen, die Parlamentarier wollen aber mehr wissen. Bei der Kommunikation habe die Regierung durchaus Spielraum, sagt der Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Bernhard Waldmann.

«Die Parteien haben Stillschweigen vereinbart.» Diesen Satz liest man immer wieder, wenn eine Kadermitarbeiterin oder ein Kadermitarbeiter die Berner Kantonsverwaltung verlässt.

Jüngstes Beispiel: der Abgang von Regula Mader als Direktorin der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD). Zur Austrittsvereinbarung schrieb der Regierungsrat nur, sie sehe keine Abgangsentschädigung vor. Über die weiteren Inhalte hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Für Politikerinnen und Politiker von links bis rechts sind diese Informationen zu mager. Und in Medienberichten wird derweil spekuliert, wie viel der Kanton Regula Mader noch bezahlt. Sie war seit November krankgeschrieben, vergangene Woche hat der Regierungsrat bekanntgegeben, dass das Arbeitsverhältnis per sofort aufgelöst werde, in gegenseitigem Einvernehmen. Sie war knapp zwei Jahre im Amt.

Was nicht als geheim klassiert ist, ist öffentlich

Bernhard Waldmann im Porträt.
Legende: Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg. zvg

«Grundsätzlich gilt im Kanton Bern das Öffentlichkeitsprinzip», sagt Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. Alles ist transparent, es sei denn, die Informationen seien als geheim deklariert worden.

Gegen eine Veröffentlichung sprechen manchmal jedoch heikle Personendaten. Darunter fallen zum Beispiel Informationen über die Gesundheit eines Angestellten oder über dessen persönliches Verhalten am Arbeitsplatz.

«Finanzielle Sachverhalte fallen nicht unter diese sensiblen Daten und können aus meiner Sicht veröffentlicht werden», sagt Waldmann. Zudem entbinde auch eine Stillschweigevereinbarung zwischen dem Kanton und dem Arbeitnehmer die Behörde nicht von der Informationspflicht. 

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