Das Amtsgerichts München werde die Beschwerde von Uta Werner prüfen und danach entscheiden, «ob es seinen Beschluss vom 23. März abändert oder ob es die Beschwerde dem Oberlandesgericht München zur Entscheidung vorlegt», so die Medienmitteilung. Sollte das Amtsgericht seinen Entscheid ändern wollen, müssten zuvor nochmals alle Beteiligten angehört werden.
Unter diesen Umständen sei es ihm nach wie vor verwehrt, die Erbschaft anzutreten, schreibt das Kunstmuseum Bern. Die Aktivitäten in Sachen Gurlitt blieben «aufs Allernotwendigste» beschränkt. «Insbesondere wird die geplante Forschungsstelle ihre Arbeit vorläufig nicht aufnehmen.»
Der im Mai 2014 verstorbene Cornelius Gurlitt hatte seine wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstrittene Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner entschied sich, das Erbe anzufechten.