Die Stadt Biel hatte Beschwerde geführt, weil sie die beiden Nidauer Kinder in einem anderen Kindergarten platziert hatte. Allerdings liegt dieser mehrere Kilometer von Nidau entfernt und Biel verweigerte einen Schülertransport. Einer Beschwerde der Eltern gab das regionale Schulinspektorat bereits im August 2012 statt und versetzte die beiden Kinder in den näher gelegenen Kindergarten. Die Beschwerde dagegen hat der Kanton Bern nun abgelehnt.
Dass welsche Nidauer Kinder in Biel unterrichtet werden, ist an sich üblich. Das haben die beiden Nachbargemeinden miteinander vertraglich geregelt.