Der Kanton Freiburg will künftig haushälterischer mit Bauland umgehen. Zum einen geht das über das Porte-Monnaie: Wer neues Bauland einzonen will, muss auf den Mehrwert eine Abgabe von 30 Prozent bezahlen.
Hat ein Stück Land also wegen einer Einzonierung neu 100'000 Franken mehr wert, muss der Besitzer 30'000 davon dem Kanton abliefern. Diese Zahlung wird dann fällig, wenn eine Baubewilligung vorliegt, also erst, wenn das Land bebaut wird.
Landbesitzer können enteignet werden.
Das Geld aus dieser Abgabe setzt der Kanton dann einerseits für Projekte ein, welche verdichtetes Bauen zum Ziel haben. Oder er entschädigt damit Landbesitzer, deren Bauland in Landwirtschaftsland zurückgezont wird.
Auch will der Kanton es verunmöglichen, Bauland zu horten. Wird ein Stück Land nach 15 Jahren nicht bebaut, wird es zurückgezont. Weiter haben Gemeinden das Recht, solches Bauland nach zehn Jahren zu kaufen, für ein wichtiges Projekt etwa, was faktisch einer Enteignung gleich kommt.
So zumindest will es die Freiburger Regierung. Die Vorlage kommt nun in das Kantonsparlament.