Das bernische Verwaltungsgericht entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, gemäss dem ehemaligen bernischen Steuergesetz seien die Steuerregister der Berner Gemeinden «vorbehaltlos öffentlich». Deshalb müsse die Gemeinde Saanen, zu der der Nobelferienort Gstaad gehört, Kiener Nellen Einsicht gewähren.
Das Gericht stiess damit einen Entscheid der bernischen Finanzdirektion um. Diese hatte 2014 ein «Nein» der Gemeinde Saanen zum Einsichtsbegehren Kiener Nellens gestützt. Gegen diesen Entscheid der Kantonsverwaltung beschwerte sich Kiener Nellen beim Verwaltungsgericht.
Die bernische Finanzdirektion argumentierte damals, das private Interesse der insgesamt zehn vermögenden Gstaader Einwohner an der Geheimhaltung ihrer Steuerdaten überwiege das Interesse an der Offenlegung der Steuerregister.
Folgen unklar
Ob die Öffentlichkeit nach dem neuen Urteil je Kenntnis erhalten wird über die Steuerdaten des Unternehmers Bertarelli und des Formel-1-Chefs Ecclestone, erscheint derzeit offen. Einerseits kann das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob das der Fall sein wird, war am Freitag nicht zu erfahren: Die Anwälte der betroffenen Personen waren nicht zu erreichen. Anderseits steht im Urteil, Kiener Nellen habe in einer Eingabe an das Gericht «mit Nachdruck» angegeben, sie wolle die Steuerdaten nicht auf ungebührliche Art und Weise verwenden.
Kiener Nellen sagte auf Anfrage, sie wolle dazu nichts sagen, respektive es sei angesichts des noch nicht rechtskräftigen Urteils für Aussagen zu früh. Als Mitglied des Nationalrats und somit des Bundesgesetzgebers werde sie sich stets an Verfassung und Gesetz halten.
Heute ist im Kanton Bern ein revidiertes Steuergesetz mit verschärften Bestimmungen für die Einsicht in Steuerregister in Kraft. Beispielsweise muss heute jemand, der Auskunft über Steuerdaten natürlicher Personen will, ein «wirtschaftliches Interesse» geltend machen. Für Kieners Einsichtsgesuch galt aber noch das ehemalige bernische Steuergesetz.
Vor kantonaler Abstimmung
Kiener Nellen reichte das Einsichtsbegehren bei der Gemeinde Saanen schon im Februar 2012 ein. Sie tat dies vor einer Abstimmung zu einer kantonalen Volksinitiative über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Die Rechtsanwältin aus Bolligen BE war damals Mitglied eines Komitees, das sich für ein Ja einsetzte.
Im August 2012 sagte Kiener Nellen an einer Medienkonferenz, prominente Pauschalbesteuerte liessen ihre Steuerdaten sperren und entzögen sie somit jeglicher Transparenz. Ecclestone und Bertarelli nannte Kiener Nellen öffentlich als Beispiele dafür. Das Bernervolk lehnte aber die kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Herbst 2012 ab.