Bereits als die Walliser Staatsanwaltschaft das Verfahren am 30. Juni 2014 eingestellt hatte, legten elf Eltern von verstorbenen Kindern Rekurs dagegen ein. Sie gaben sich nicht damit zufrieden, dass die Unfallursache nicht vollständig geklärt wurde.
Für die Walliser Ermittler standen alle möglichen Ursachen in Zusammenhang mit dem verstorbenen Chauffeur. Ein medizinisches Gutachten nannte eine Unachtsamkeit oder einen Schwächeanfall als wahrscheinlichste Unfallursachen.
Untersuchung wegen Suizid verlangt
Die Eltern verlangten zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfalls sowie weitere Untersuchungen zu einem möglichen Suizid des 34-jährigen Chauffeurs. Das Walliser Kantonsgericht lehnte ihre Rekurse Ende März ab.
Der belgischer Reisecar war im März 2012 auf der Heimfahrt von einem Skilager auf der Autobahn A9 frontal in die Nothaltenische eines Tunnels bei Siders geprallt. Dabei kamen 28 Menschen ums Leben, darunter 22 Kinder.