Es bestehen unterschiedliche Ansichten, ob die Kriterien für einen Abschuss gemäss des Konzepts Wolf Schweiz erfüllt sind, wie der Kanton Wallis am Dienstag mitteilte.
Ein schadensstiftender Wolf kann laut Wolfskonzept abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe reisst oder innerhalb von nur einem Monat mindestens 25 Schafe tötet. Voraussetzung für eine Abschussbewilligung ist, dass die Nutztierhalter die «zumutbaren Schutzmassnahmen» ergriffen haben.
Im diesem Punkt war sich die Interkantonale Kommission mit Vertretern von Bund und Kanton sowie Spezialisten in Wolfsmonitoring, Herdenschutz und Landwirtschaft nicht einig. Der Kanton Wallis habe deshalb von einer Abschussbewilligung abgesehen, sagt der kantonale Jagdinspektor. «Wir wollen es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen», sagt Peter Scheibler gegenüber Radio SRF.