Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Entscheid der Gemeinde Belprahon, beim Kanton Bern zu bleiben, abgelehnt. Belprahons Bürgerinnen und Bürger entschieden sich im September 2017 ganz knapp, im Kanton Bern zu bleiben.
Keine organisatorischen Mängel
Die Urheber der Beschwerde machten in ihrem Rekurs mehrere formale oder organisatorische Mängel der Abstimmung geltend, wie Regierungsstatthalterin Stéphanie Niederhauser mitteilte. Die Statthalterin kam aber zum Schluss, diese Rügen seien unbegründet.
In einem Punkt sei die Beschwerde schlicht zu spät eingereicht worden. Der Entscheid kann noch weitergezogen werden. Eingereicht hatten die Abstimmungsbeschwerde Projurassier aus dem bernjurassischen 300-Seelen-Dorf. Eine erste Abstimmungsbeschwerde war bereits früher abgewiesen worden.