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Betrug mit Corona-Krediten Zug hat 20 Strafverfahren eingeleitet

  • Im Kanton Zug haben die Strafverfolgungsbehörden 20 Strafverfahren wegen mutmasslichem Betrugs eröffnet.
  • Ermittelt werde gegen 22 Personen: Wegen Delikten wie Betrug, Urkundenfälschung oder Geldwäscherei, heisst es in der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörde.
  • Es handle sich dabei um 19 Männer und 3 Frauen verschiedener Nationalitäten.
  • Die Deliktsumme beträgt rund 3,8 Millionen Franken.

Das vom Bund lancierte Hilfsprogramm für durch den Coronastillstand in Nöte geratene Unternehmen hat auch Kriminelle angelockt – auch im Kanton Zug.

Es seien etwa falsche Angaben über die Umsatzhöhe der Unternehmen gemacht worden, um bei den Banken einen Covid-Kredit zu erhalten, sagt Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Stafvervolgungsbehörde gegenüber SRF News.

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden erhielten Verdachtsmeldungen von Banken oder Bundesbehörden.
Autor: Frank Kleiner Mediensprecher Zuger Strafverfolgungsbehörden

Auch seien Gelder für Zwecke verwendet worden, die nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen, aufgrund derer die Notkredite ausgerichtet worden seien.

Hausdurchsuchungen durchgeführt

Die Strafuntersuchungsbehörden führten insgesamt elf Hausdurchsuchungen durch. «Wir haben umfangreiche Dokumente und zahlreiche Datenträger sichergestellt», sagt Frank Kleiner. Es sei gelungen, einige Bankkonten mit namhaften Geldbeträgen zu sperren.

In vielen Fällen wurde aber das Geld umgehend auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen.
Autor: Frank Kleiner Mediensprecher Zuger Strafverfolgungsbehörden

Zudem seien teilweise Bargeldbezüge in der Höhe von jeweils mehreren zehntausend Franken getätigt worden.

Corona-Kreditbetrüger auch im Kanton Luzern

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Im Kanton Luzern sind aktuell 33 Verfahren wegen Corona-Kreditbetrugs eingeleitet worden. Die Luzerner Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage einen Bericht der «Luzerner Zeitung». Bei den Krediten handle es sich um unterschiedliche Summen. Die Höchstsumme betrage pro Fall 500'000 Franken.

Kurzarbeitsentschädigung für nicht existente Angestellte

Auch bei der Kurzarbeitsentschädigung stiessen die Ermittler auf mögliche Betrügereien. In einigen Fällen sei Kurzarbeitsentschädigung für nicht mehr oder gar nie angestellte Mitarbeitende bezogen worden. Zudem seien teilweise schon über längere Zeit keine Sozialabgaben bezahlt worden.

Die teilweise komplexen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr, 7. August 2020 ; 

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