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Bürgergemeinde Bubendorf Keine Begründung für Ablehnung der Einbürgerung

Zum zweiten Mal sagt die Bürgergemeinde Bubendorf Nein zur Einbürgerung eines Kosovaren. Und zum zweiten Mal liefert sie keine ausreichende Begründung.

Erneut verweigert die Bürgergemeinde Bubendorf dem gebürtigen Kosovaren Hamdi Halili die Einbürgerung. Die Begründung für das Nein erstaunt. Denn sie fehlt. «Es gibt keine Begründung für die Nicht-Einbürgerung», sagt Roger Frey, Präsident der Bürgergemeinde. 23 Nein zu 21 Ja bei 22 Enthaltungen lautete das Ergebnis der Abstimmung am Samstag.

Es gibt keine Begründung für die Nicht-Einbürgerung.
Autor: Roger Frey Präsident Bürgerrat Bubendorf

Als Grund für die vielen Nein-Stimmen vermutet Frey die Geschichte der Familie Halili in Bubendorf. Die Familie hätte 2005 eigentlich die Schweiz verlassen müssen.Dann aber gewährte ihr die Kirche Asyl. Ein Jahr später erlaubten die Behörden der Familie, definitiv in der Schweiz zu bleiben. Dass sich die Familie damit eine gewisse Zeit illegal in der Schweiz aufgehalten habe, könnten «Alteingesessene» bis heute nicht akzeptieren.

Ein ablehnender Entscheid ohne Begründung ist nicht zulässig.
Autor: Markus Schefer Professor für Staatsrecht Universität Basel

Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel, sagt klar: «Ein ablehnender Entscheid ohne Begründung ist nicht zulässig». Das verstosse gegen die Verfassung und gegen das kantonale Bürgerrechtsgesetz. Die Frage sei nun, was die Aufsichtsbehörde - also der Kanton Basel-Landschaft - unternehme, da sich gezeigt habe «dass die Bürgergemeindeversammlung offenbar nicht in der Lage ist, einen rechtsstaatlich vertretbaren Entscheid zu treffen». Schon bei der ersten Ablehnung der Einbürgerung von Hamdi Halili im Mai 2016 hatte die Bürgergemeindeversammlung den Entscheid nicht ausreichend begründet.

Gericht forderte Begründung

Das Kantonsgericht Baselland hielt in seinem Urteil vom 12. Dezember 2018 fest, es sei nicht klar, aus welchen Gründen der Kosovare nicht eingebürgert worden sei. Und weiter: «Sollte die Bürgergemeindeversammlung wiederum einen negativen Entscheid fällen, so hat sie bedacht zu sein, dass ihr Entscheid dem Anspruch auf rechtsgenügliche Begründung zu genügen hat.»

Sollte die Bürgergemeindeversammlung wiederum einen negativen Entscheid fällen, so hat sie bedacht zu sein, dass ihr Entscheid dem Anspruch auf rechtsgenügliche Begründung zu genügen hat.
Autor: Urteil Kantonsgericht BL 12.12.2018

Staatsrechtler Markus Schefer kritisiert darum, dass im Vorfeld der Abstimmung die Teilnehmenden der Versammlung nicht ausführlich über den Inhalt des Urteils des Kantonsgerichts aufgeklärt worden seien. Roger Frey sagt dazu: «Wir haben es gar nicht in Erwägung gezogen, das Urteil vorzustellen. Und das hatte niemand gefordert.»

Der Ball im Bubendorfer Einbürgerungsfall dürfte nun wieder beim Kanton Basel-Landschaft liegen.

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