Die Luzerner Staatsanwaltschaft habe die Polizei angewiesen, keine Ordnungsbussen mehr auszustellen, wenn eine Person mit weniger als zehn Gramm Cannabis erwischt werde, bestätigen die Luzerner Strafverfolgungsbehörden eine Meldung «Luzerner Zeitung». Die Regelung gilt aber nur für Erwachsene - für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz verboten. Und: Der Konsum von Cannabis wird sowohl bei Jugendlichen als auch Erwachsenen weiterhin bestraft.
Am Donnerstag hatte bereits der Kanton Zürich bekanntgegeben, Erwachsene, die weniger als zehn Gramm Cannabis auf sich tragen, nicht mehr zu büssen. Bislang musste eine Busse von hundert Franken bezahlt werden.
Folge eines Bundesgerichtsurteils
Grund für die Praxisänderung ist ein Urteil des Bundesgerichts. Es hält darin fest, dass «der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken» straflos sei. Seit Oktober 2013 stuft das eidgenössische Betäubungsmittelgesetz zehn Gramm Cannabis als geringfügige Menge ein.