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Covid-19-Gesetz Parteien sagen Ja zum Covid-19-Gesetz – ausser die SVP

  • Ein überparteiliches Komitee warnt vor einem Nein zum Covid-19-Gesetz.
  • Bei einer Ablehnung der Vorlage sei völlig unklar, ob Finanzhilfen rasch wiederaufgenommen werden könnten, hiess es.
  • Am 13. Juni kommt das Bundesgesetz über die gesetzlichen «Grundlagen für Verordnungen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» zur Abstimmung.

SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP bestreiten den Abstimmungskampf für ein Ja gemeinsam. Die SVP Schweiz hat Stimmfreigabe beschlossen.

«Wir kämpfen seit über einem Jahr mit der grössten Herausforderung seit Jahrzehnten», sagte Mitte-Präsident und -Nationalrat Gerhard Pfister (ZG). Das Covid-19-Gesetz sei ein «zentrales Element» zur Bewältigung dieser Krise.

«Ende der Finanzhilfen»

Das Gesetz habe es ermöglicht, Unternehmen, Arbeitnehmenden und Selbstständigen «möglichst rasch» zu helfen. Das Gesetz sei «wirkungsvoll und essenziell», um das Überleben vieler zu sichern. «Ohne das Gesetz gibt es keine Härtefallhilfe und keine Kurzarbeitsentschädigung mehr,» sagte Pfister. Ob und wie diese Hilfen bei einem Nein wiederaufgenommen werden könnten, sei völlig unklar.

SP-Co-Präsidentin und Nationalrätin Mattea Meyer (ZH) erinnerte daran, dass der Bundesrat versprochen habe, dass in der Corona-Krise «niemand alleine gelassen» werde. Mit dem Gesetz werde dieses Versprechen eingelöst. «Ökonomische Abfederungsmassnahmen sind der Kern des Covid-19-Gesetzes», sagte sie. Es gehe nicht um die Frage, wo eine Maske getragen werden müsse – und wo nicht.

Unmut in der Bevölkerung

«Dass Unmut und Frustration in der Bevölkerung zunehmen, macht mir am meisten Sorgen», sagte FDP-Fraktionspräsident und -Nationalrat Beat Walti (ZH). «Das halte ich für gefährlich.» Aber ein Nein zum Covid-19-Gesetz bedeute nicht, dass Einschränkungen aufgehoben würden.

Nationalrätin Regula Rytz (Grüne/BE) warnte, dass ohne das Covid-19-Gesetz zehntausende Menschen in die Sozialhilfe geschickt würden: «Corona-Skeptiker wollen kurz vor dem Ziel den Betroffenen den Boden unter den Füssen wegziehen», sagte sie.

Notrecht und Epidemiengesetz

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Um die Folgen der Coronakrise zu mildern, beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen. Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Dies ist so in der Verfassung vorgesehen.

Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz Ende September im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Es läuft Ende dieses Jahres aus.

Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hat der «Verein der Verfassungsfreunde». Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nicht nachträglich legitimiert werden dürften. Weiter kritisieren die selbst ernannten Verfassungsfreunde die schnelle Zulassung neuer Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung.

EVP-Nationalrätin Lilian Studer (AG) erinnerte an die Bedeutung des Gesetzes für die Kulturbranche. Es gehe um viele Betroffene mit kleinen Gagen, die am Existenzminimum leben würden, sagte sie. Im Sport wären ohne finanzielle Unterstützung die Nachwuchs- und die Frauenförderung wohl als erstes gefährdet.

Auch die Not der Medienschaffenden würde sich ohne die Finanzhilfen noch verstärken, sagte Nationalrätin Melanie Mettler (Grünliberale/BE). Dabei seien die Medien seit Jahren mit strukturellen Problemen am Kämpfen.

SRF 4 News, 3.5.21; 14:20 ; 

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