Die SVP hat in einem Vorstoss ein mögliches Doppelmandat von Finanzchef Benedikt Würth kritisiert und Änderungen verlangt. Die Regierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme bereit, die bestehenden Regelungen von 1940 zu überarbeiten.
Falls Benedikt Würth am 19. Mai im zweiten Anlauf in den Ständerat gewählt wird, würde er sein Amt als Finanzchef bis zu den ordentlichen Regierungsratswahlen im Februar 2020 behalten. So lautet der Plan, den Würth zu Beginn des Wahlkampfs bekannt gegeben hat.
Mit Amtsführung unvereinbar
Die SVP kritisierte, der Zeitaufwand habe sich erhöht. Das gleichzeitige Ausführen der beiden Ämter in St. Gallen und Bundesbern sei nicht möglich. Unüblich rasch hat die St. Galler Regierung nun ihre Stellungnahme zur Motion der SVP veröffentlicht. Sie will das Gesetz überarbeiten und dabei festlegen, dass Mitglieder der Regierung nur für einen begrenzten Zeitraum gleichzeitig Mitglied der Bundesversammlung sein können. Deshalb soll es dafür eine Höchstdauer geben, beispielsweise von 12 oder 18 Monaten.
Die Regierung hat erkannt, dass die Regelung aus dem Jahre 1940 nicht mehr zeitgemäss ist.
Ein formelles Verbot von Doppelmandaten lehnt die Regierung ab. Für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase schaffe die Möglichkeit eines Doppelmandats die nötige Flexibilität. Vakanzen in der Regierung könnten vermieden werden. Diese führten sonst zu einer Schwächung der politischen Steuerung des betroffenen Departements, argumentiert die St. Galler Regierung.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, zuers/sda