Am 7. März stimmen wir über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste – kurz E-ID-Gesetz – ab.
Mit einem elektronischen Identitätsnachweise (E-ID) sollen wir uns in Zukunft einfacher in der virtuellen Welt bewegen können. Es gäbe nur noch ein Login, mit einer ID-Nummer und einem Passwort, inklusive eingebauter Altersangabe und Fotoidentifizierung. Dieses Login wäre staatlich anerkannt. Will man zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, müsste man so nicht mehr am Bankschalter erscheinen. Die Bank könnte sich die Identität per E-ID bestätigen lassen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Nutzer ihre E-ID bei einem privaten E-ID-Anbieter beantragen. Der Anbieter fragt beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach, ob alles seine Richtigkeit hat, und das Fedpol wiederum lässt sich vom Nutzer oder der Nutzerin bestätigen, dass er oder sie tatsächlich eine E-ID beantragt hat. Bei einem Ja wird die E-ID ausgestellt. Gleichzeitig liefert das Fedpol Daten der E-ID-Nutzerin an den Anbieter.
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Bund und Parlament haben sich für private Anbieter entschieden
Die zentrale Frage, die sich stellt: Wer einen Pass oder eine Identitätskarte möchte, muss zum staatlich-kantonalen Passbüro. Für die E-ID müsste man sich an einen privaten Anbieter wenden. Das der Hauptstreitpunkt und einer der Hauptgründe für das Referendum.
Für dieses Modell haben sich Bundesrat und Parlament entschieden. Sie haben für die E-ID-Anbieter mehrere Voraussetzungen festgelegt: Unter anderem müssen sie in der Schweiz ansässig sein, die Daten hier verwalten und sie müssen eine Anerkennung der Eidgenössischen E-ID-Kommission erhalten.
Schon heute bieten Organisationen und Unternehmen E-IDs an. Dazu gehören das IT-Unternehmen Elca mit ihrer Trust-ID oder der Kanton Schaffhausen mit der eID+ . Der weitaus grösste potenzielle Anbieter-Kandidat ist aber die Swiss-Sign-Group mit ihrer Swiss-ID . Die Firma ist eine Kooperation staatsnaher Betriebe, Gross- und Kantonalbanken, Versicherungen, Krankenkassen, der Schweizer Börse und eines Finanzdienstleisters. Diese drei, und allenfalls weitere, könnten sich als Anbieter eidgenössischer E-IDs bewerben. Konsumentinnen und Konsumenten hätten dann die Wahl, welchen Anbieter sie nutzen wollen.
Hauptstreitpunkt: Die Speicherung der Daten
Die Gegner der Gesetzesvorlage sehen ein grosses Problem darin, dass private Anbieter Daten speichern. SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen gibt im «Kassensturz» zu bedenken: «Die Daten werden über sechs Monate lang gespeichert. Man kann nachverfolgen, wo ich mich einlogge, welche Bewegungen ich mit der E-ID im Internet mache. Da besteht ein enormes, nicht kontrollierbares Missbrauchspotenzial.» Eine Datensammlung sei ausserdem nicht nötig, so Wasserfallen. «Das könnte man umgehen, indem der Staat die E-ID ausstellt.»
Dem gegenüber stellt Ständerätin und Befürworterin Andrea Gmür (Die Mitte): «Es ist erwünscht, dass zwischen den Anbietern der Wettbewerb spielt. Ausserdem müssen die Anbieter alle drei Jahre quasi eine neue Konzession lösen und werden ihre Reputation nicht aufs Spiel setzen wollen. Und die staatliche Fedpol funktioniert als Kontrollstelle.» Nicht zu vergessen sei auch, dass die E-ID-Daten strenger als im Datenschutzgesetz gehandhabt würden. «Die E-ID- Anbieter wissen, wann und wo sich jemand eingeloggt hat, aber sie wissen nichts über den Inhalt der Daten.»