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«Fall Georges» Der Täter handelte im religiösen Wahn

Der Mord am Obdachlosen Georges bei der Basler Dreirosenbrücke im letzten Dezember sorgte für grosse Betroffenheit. Seit Dienstag steht der Täter vor Gericht. Er ist psychisch krank. Die Staatsanwaltschaft plädiert dafür, ihn in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen.

Kurz vor Weihnachten letzten Jahres, in der Nacht auf den 21. Dezember 2017, wurde in der Dreirosenanlage ein Mann umgebracht. Der Mord wühlte viele Menschen in Basel auf, nicht zuletzt weil das Opfer im Quartier bestens bekannt war. Es handelte sich um den Obdachlosen Georges, der seit Jahren auf der Strasse lebte - und der bei vielen Leuten beliebt war.

Seit Dienstag steht nun der Täter vor dem Basler Strafgericht. Er ist geständig. Der Mann, ein 22-jähriger Brasilianer, lebt seit gut sechs Jahren in der Schweiz. Vor Gericht wurde klar: Der Täter ist psychisch krank und handelte im religiösen Wahn.

Gott habe ihm befohlen, den Obdachlosen zu töten. Davon sei er bei der Tat überzeugt gewesen, erklärte der Beschuldigte. Er habe Georges zum Christentum bekehren wollen, dieser habe die Bekehrungsversuche aber abgelehnt. Der Beschuldigte leitete daraus ab, dass Georges deswegen sterben müsse.

Der Gutachter vor Gericht bestätigte die psychische Erkrankung des Täters. Er leide unter einer schweren Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher eine Einweisung des Beschuldigten in die geschlossene Psychiatrie statt ins Gefängnis. Er sei wegen seiner Krankheit schuldunfähig, auch wenn der Tatbestand des Mordes erfüllt sei. Das Gericht fällt das Urteil voraussichtlich am Mittwoch.

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