Alle Gerichte in Graubünden sind dem Gerichtsorganisationsgesetz unterstellt. Artikel 16 legt die Spielregeln für die Veröffentlichung von Entscheiden fest: «Das Gericht macht seine Entscheide in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich». Weiter heisst es: «Das Kantons- und das Verwaltungsgericht publizieren wichtige Urteile».
Eine Reise durch die Bündner Justizlandschaft zeigt, wie unterschiedlich der gleiche Gesetzesartikel von verschiedenen Gerichten interpretiert wird.
Verwaltungsgericht in der Offensive
Das Bündner Verwaltungsgericht informiert seit Anfang Jahr die Öffentlichkeit verstärkt, mit Medienmitteilung und Link auf das komplette Urteil: «Wir wollten mit der Informationspolitik in die Offensive gehen», sagt Gerichtspräsident Urs Meisser. Dies betreffe aber nur Fälle von grossem öffentlichem Interesse – wie die Sonderjagdinitiative oder der Entscheid zum Bündner Wahlsystem.
Komplett neu ist diese Informationspolitik aber nicht. Seit 15 Jahren publiziere das Verwaltungsgericht grundsätzlich alle Urteile im Internet. Aufgeschaltet würden die Entscheide acht Wochen nach dem Entscheid, sagt der Gerichtspräsident: «Wir publizieren alle Urteile, auch wenn sie ans Bundesgericht weitergezogen werden».
Kantonsgericht in der Defensive
Zum Thema
Eine andere Haltung vertritt das zweite kantonale Gericht, das Kantonsgericht. Urteile werden erst publiziert, wenn sie rechtskräftig sind. Je nachdem kann dies Monate oder Jahre dauern. Damit werde der öffentlichen Urteilsverkündung Rechnung getragen, schreibt der Gerichtspräsident Norbert Brunner auf Anfrage von Radio SRF.
Das «Regionaljournal Graubünden» hatte im Februar um Einsicht in ein aktuelles Urteil gebeten. Dabei geht es um einen Unfall auf dem Cresta Run. Ein britischer Soldat verlor vor acht Jahren im Eiskanal einen Fuss. Seither beschäftigt der Unfall die Gerichte. Das Kantonsgericht gab auf Anfrage den Schuldspruch bekannt und erläuterte das Urteil. Der Entscheid selber ist jedoch bisher nicht öffentlich.
Das Bundesgericht muss nun entscheiden
Das Gericht hat sich bereits zweimal mit dem Fall befasst. Auch das ältere Urteil von 2010 wurde nicht veröffentlicht. Der Entscheid sei vom Bundesgericht aufgehoben worden, so Norbert Brunner, «er ist rechtlich gesehen nicht mehr existent». Und es sei «nicht ersichtlich», wieso daran noch ein öffentliches Interesse bestehe. Interessierte könnten den Bundesgerichtsentscheid konsultieren.
Zwei Urteile, die nie oder erst später öffentlich werden – es ist umstritten, ob dies den gesetzlichen Regeln entspricht. Radio SRF möchte die Frage klären und hat deshalb im Fall Cresta Run Beschwerde gegen das Kantonsgericht vor dem Bundesgericht eingelegt.
Bezirksgerichte mit unklaren Veröffentlichungsregeln
Unübersichtlich ist die Situation bei den Bezirksgerichten, die über mehrere 1000 Fälle pro Jahr entscheiden. Eine Publikationsplattform im Internet wie beim Verwaltungs- und Kantonsgericht existiert nicht. Grösstes Gericht in Graubünden ist das Bezirksgericht Plessur mit rund 2000 Entscheiden pro Jahr. Es gebe keine Richtlinien, sagt Gerichtspräsident Urs Raschein. Das Interesse sei so klein, dass man von Fall zu Fall entscheide.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs