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Harte Praxis bei IV-Renten «Renten streichen ist keine Eingliederung»

Im Thurgau würden Renten mit überdurchschnittlicher Härte aufgehoben oder gar nicht erst gesprochen, sagte Hanspeter Heeb (GLP) am Mittwoch im Thurgauer Grossen Rat. Bei der Diskussion über seine Interpellation «Finanzielle Auswirkungen der verschärften Praxis der IV» fand er deutliche Worte: «Statt die Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden sie in den sozialen Tod geschickt.» Der Kanton sei in der Pflicht und müsse Arbeitsplätze schaffen, so Heeb in der Debatte. Nur Renten zu streichen, sei noch lange keine Eingliederung.

Von der IV zur Ergänzungsleistung

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Insgesamt lebten Ende 2016 laut Statistik 7118 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner im Thurgau, vor fünf Jahren waren es noch 7345 Personen. Während die Zahl der IV-Renten sank, stieg die Anzahl Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), wie der Kanton in der Antwort auf die Interpellation weiter ausführt. Von den gut 8000 EL-Bezügern im Jahr 2016 seien über 3000 Personen oder knapp 39 Prozent IV-Rentner.

Gemäss Statistik wurden im Jahr 2016 im Thurgau zwei Drittel aller IV-Rentengesuche abgelehnt. Vor der Verschärfung der IV-Praxis waren es weniger als ein Drittel (2005: 28,4 Prozent). Ausserdem wurden seit der fünften IV-Revision im Jahr 2008 zahlreiche Renten gekürzt oder aufgehoben.

Die Gemeinden tragen die Last

Das Bild sei in der ganzen Schweiz gleich, sagte ein CVP-Vertreter. Wegen der restriktiven IV-Praxis und der schwierigen Arbeitsmarktintegration würden immer mehr Menschen zu langjährigen Sozialhilfefällen. Obwohl die Gemeinden, vor allem die Zentrumsgemeinden, finanziell stärker belastet würden, hätten sie keinen Einfluss auf die IV-Praxis oder auf die Ergänzungsleistungen. Was die IV spart, bleibt bei den Gemeinden hängen: dies das Fazit der gut einstündigen Diskussion.

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