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Für besseren Jugendschutz Ständerat will Tabakwerbung aus der Öffentlichkeit verbannen

  • Das Parlament will den Umgang mit Tabakprodukten strenger regeln – aber weniger stark als ursprünglich vorgesehen.
  • Bei seiner zweiten Beratung des Bundesgesetzes über Tabakprodukte hat der Ständerat einige Restriktionen für Tabakwerbung aufgeweicht.
  • Er folgt somit dem Nationalrat und stellt sich gegen eine ähnlich gerichtete Volksinitiative.

Nach der ersten Beratungsrunde der Räte bestanden in verschiedenen zentralen Punkten – etwa bei den Einschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakprodukten – grosse Differenzen. Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats bezeichnete die meisten Entscheide des Nationalrats nun als gangbaren Kompromiss.

Darum geht es im Tabakproduktegesetz

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Viele Zigarettenschachteln im Laden
Legende: Keystone
  • Darum geht es: Der Bundesrat will griffigere Regeln für Tabakprodukte: Die Abgabe an Minderjährige soll verboten und die Tabakwerbung stark eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf gilt für Zigaretten, aber auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Snus (Tabakpäckchen, die unter die Lippe gesteckt werden). Diese neueren Tabakprodukte sind bisher wenig reguliert.
  • Das ist der Grund für die Vorlage: Die aktuelle Schweizer Tabakgesetzgebung gilt im internationalen Vergleich als liberal. In den Kantonen gibt es teilweise bereits weiter gehende Einschränkungen, die Vorlage soll die Situation vereinheitlichen.
  • Das geschah bisher: 2016 verwarf das Parlament ein strengeres schweizweites Tabakgesetz. Daraufhin lancierte eine Allianz von Gesundheits- und Jugendorganisationen eine Volksinitiative «Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Mit dieser Initiative im Nacken sind strengere Regeln für Tabak im Parlament wieder mehrheitsfähig geworden.
  • Das ist umstritten: Der Ständerat setzte ein umfassendes Werbeverbot in der gedruckten Presse und im Internet in das Gesetz. Dieses hat der Nationalrat nun aufgelockert und dafür die Werbung auf Plakaten verboten. Daher ging das Gesetz zurück in den Ständerat.

So soll künftig von öffentlichem Grund aus einsehbare Plakatwerbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sowie auf Sportplätzen verboten sein. Es brauche klare Formulierungen im Gesetz, betonte Heidi Zgraggen (Mitte/UR). «Werbung für Tabak und Alternativprodukte wird so gänzlich aus dem öffentlichen Raum verbannt. Damit wird schweizweit ein starker Jugendschutz sichergestellt.»

Demgegenüber soll Tabakwerbung in der Presse und im Internet nicht grundsätzlich verboten sein. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind».

Dem bürgerlichen Lager gingen viele Änderungsanträge zu weit. So betonte etwa Hannes Germann (SVP/SH), dass bereits eine Reihe von Restriktionen für Tabakprodukte bestünden und die Verhältnismässigkeit für neue Massnahmen fehle. So gilt heute etwa ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen, zudem ist Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, untersagt.

Auf Germanns Votum reagierte die linke Seite prompt. Ziel der Vorlage sei es, Kinder und Jugendliche besser vor dem schädlichen Einfluss der Tabakwerbung zu schützen, konterte Maya Graf (Grüne/BL). «Das heisst, dass sie nicht bereits im minderjährigen Alter zum Tabakkonsum geführt werden. Ich würde mich nie für solche Werbung einsetzen.»

Dem schloss sich auch SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) an und führte Studien aus Grossbritannien und Frankreich ins Feld, wonach Werbeverbote zu erheblichen Verbesserungen der Situation führen könnten.

Beim Sponsoring setzte sich ebenfalls der Kompromissvorschlag des Nationalrats durch. Sponsoring soll verboten sein für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.

Dafür stemmte sich eine bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer erfolgreich gegen das Verbot von Menthol-Zigaretten, wie es der Nationalrat beschlossen hatte. Es gebe keine aussagekräftigen Studien, die aufzeigten, dass gewisse Zutaten das Abhängigkeitspotenzial von Tabakprodukten erhöhen, sagte Damian Müller (FDP/LU). Darüber hinaus würden die Einschränkungen nur erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten betreffen, da mit dem Gesetz erstmals einheitlich ein nationales Mindestalter von 18 Jahren eingeführt würde.

Volksinitiative wird nicht zurückgezogen

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Das Parlament berät das Bundesgesetz über Tabakprodukte vor dem Hintergrund einer hängigen Volksinitiative. Diese verlangt ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Der Ständerat erklärte das neue Tabakproduktegesetz nun zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative und nahm eine entsprechende Klausel in die Vorlage auf. Das würde es dem Initiativkomitee erlauben, die Initiative zurückzuziehen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

So weit wird es wohl nicht kommen. Eine vernünftige parlamentarische Lösung sei nicht mehr möglich, teilte das Initiativkomitee nach dem Entscheid des Ständerats mit. Deshalb würden sich die Organisationen hinter der Volksinitiative nun auf den Abstimmungskampf vorbereiten, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 stattfinden werde.

Offen ist, ob die Kantone noch strengere Regeln beschliessen dürfen – der Nationalrat wird deshalb noch einmal über die Vorlage beraten.

SRF 4 News, 14.06.2021, 20:00 Uhr ; 

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