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Eine Baustelle.
Legende: Gemeldet werden müssen Stellen in der Bauwirtschaft – aber auch in der Hauswirtschaft, Kommunikation, Landwirtschaft und Gastronomie. Keystone

Inländervorrang wird umgesetzt Stellenmeldepflicht? Viele Unternehmen tappen im Dunkeln

Ab dem 1. Juli gilt der Inländervorrang. Doch nicht alle Unternehmen wissen Bescheid darüber.

Inländervorrang, Stellenmeldepflicht? Für Sybille Erdmann ist das neu. Sie leitet ein Kommunikationsunternehmen in Biel. «Dass ich meine freien Stellen künftig melden muss, war mir bisher nicht bewusst.»

Stellenmeldepflicht – was gilt neu?

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Fünf Seiten lang ist die Liste mit den meldepflichtigen Berufen . Herausgegeben hat sie das Staatssekretariat für Wirtschaft. Es sind Berufe, in denen die Arbeitslosigkeit über acht Prozent liegt.

Wer eine Stelle in diesen Berufen zu besetzen hat, darf ab dem 1. Juli nicht mehr einfach ausschreiben und anstellen. Die Stellen müssen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet werden. Dort stellt man Dossiers von Stellensuchenden zusammen und liefert die dem Arbeitgeber. Der lädt die Stellensuchen zum Gespräch ein und entscheidet über deren Eignung.

Sie glaubt auch nicht, dass sie via RAV qualifizierte Personen finden wird, «ich finde Sie ja nicht einmal, wenn ich sie öffentlich ausschreibe». Die Stellenmeldepflicht bedeute für sie somit nur zusätzlichen Aufwand.

Für mich ist es nur Aufwand.
Autor: Sybille Erdmann Leiterin Kommunikationsagentur Biel

Walter Haas hingegen sagt, sein Betrieb sei vorbereitet. Er leitet das Bauunternehmen Herzog in Bern. Seine Personalfachfrau habe Kurse besucht, so dass sie die Stellenmeldepflicht umsetzen könne. Es sei ein Aufwand, klar, aber bewältigbar. Er macht aber auch keinen Hehl daraus, dass er in den aufgelisteten Berufen keine Probleme hat, Personal zu finden.

Was ist der Inländervorrang?

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  • Im Rahmen der Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Verfassung hat das Parlament einen Inländervorrang bei Stellenvergaben beschlossen.
  • Die gemeldeten Stellen liegen während fünf Tagen nur den bei den RAV gemeldeten Personen vor.
  • Die Stellenmeldepflicht gilt auch für Kleinstpensen, wie der Bundesrat explizit festhält.

Nicht alle Unternehmen wissen gleichviel über die Stellenmeldepflicht, und nicht alle sind vorbereitet. Das ist auch Marc Gilgen bewusst – er leitet die Arbeitsvermittlung beim Kanton Bern und hat bereits 10'000 Unternehmen angeschrieben. In den Tagen bis zur definitiven Einführung werde noch viele Informationen fliessen, ist er überzeugt.

Wir haben erst kürzlich 10'000 Unternehmen angemailt, um sie zu informieren.
Autor: Marc Gilgen Leiter Arbeitsvermittlung Kanton Bern

Was die Vorbereitungen auf den RAV betrifft: Stellen werde man keine neuen schaffen, sagt Gilgen. «Wir sind bereits so organisiert, dass wir an der Schnittstelle zwischen Arbeitgebern und Stellensuchenden tätig sind.»

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