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Dschihad-Reisende geht ins Gericht Bellinzona
Legende: Eine mutmassliche Dschihad-Reisende: Die 31-Jährige wollte sich mit dem vierjährigen Sohn dem IS in Syrien anschliessen. Keystone

Kampf gegen den Terror Bundesstrafgericht verurteilt Schweizer Dschihad-Reisende

  • Eine Schweizerin ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
  • Sechs Monate der Strafe muss sie im Gefängnis verbringen. 12 Monate werden bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.
  • Die Richter befanden die 31-Jährige für schuldig, gegen das Bundesgesetz über das Verbot der terroristischen Gruppierungen «Al Kaida» und «Islamischer Staat» verstossen zu haben.
  • Die Angeklagte wollte im Jahre 2015 mit ihrem damals vierjährigen Sohn nach Syrien reisen. Dort wollte sie sich der Terrormiliz «Islamischer Staat» anschliessen.

Während der Bewährungszeit muss sich die Verurteilte derweil psychologischer Betreuung unterziehen. Ausserdem werden ihr die Verfahrenskosten von 5000 Franken sowie die Anwaltskosten in der Höhe von 10'700 Franken auferlegt.

Die junge Frau nahm das Urteil regungslos hin. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt gefordert. In ihrer Unnachgiebigkeit, den Weg des IS zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden, sagte die Bundesanwältin beim Prozess.

Leben des Sohnes gefährdet

Ausserdem habe die Frau das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste. Sie habe aber auch die IS-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe.

Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen, und eine «Tatnähe» zu den verbrecherischen Aktivitäten des IS sei nicht gegeben. Auch dass ihr Sohn zum Märtyrer werden sollte, sei nicht hinreichend bewiesen. Insgesamt sei die Anklage der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand.

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