Nur drei Kantone haben derzeit höhere Gewinnsteuersätze für Unternehmen als Bern – und daran ändert sich vorläufig nichts. Wäre die Vorlage am 25. November angenommen worden, wäre der Kanton Bern ins Mittelfeld vorgerückt. Mindestens solange, bis auch die anderen Kantone im nationalen Steuerwettbewerb wieder reagieren.
Die Abstimmungssieger
Gegen die Revision waren links-grüne und Mitteparteien, sowie Personal- und Behindertenverbände. Der Souverän habe ein klares Zeichen gegen Leistungskürzungen und Steuerdumping gesetzt, stellte das Nein-Komitee fest.
Natalie Imboden von den Grünen sagte: «Steuergeschenke für die grossen Unternehmen, die sowieso schon Profite machen – ich glaube da wurde eine Grenze überschritten und das Stimmvolk hat eingegriffen.»
Nach dem klaren Resultat vom Sonntag seien weitere Steuersenkungen und Abbaumassnahmen vom Tisch, erklärte die SP im Berner Rathaus. Der Gewerkschaftsbund sieht gar «eine Wende für einen sozialen Kanton Bern».
Ein erster Schritt für Korrekturen sei nächste Woche im Grossen Rat möglich, indem man den Aufgaben- und Finanzplan zurückweise.
Die Verlierer
Für die Steuergesetzrevision waren bürgerliche Parteien, Wirtschafts- und Gewerbeverbände, Bauernverband, Parlament und Regierung. Enttäuscht reagiert die bernische Finanzdirektorin Beatrice Simon: «Es besteht eine Gefahr, dass ein Teil der Unternehmen sich in einem anderen Kanton ansiedeln wird.» Das würde dem Kanton Bern weh tun, wenn diese Steuereinnahmen verloren gingen.
Die BDP-Politikerin erinnerte daran, dass die Regierung die Vorlage im Auftrag des Grossen Rates ausgearbeitet habe. Dass das Stimmvolk keine Entlastung der Unternehmen wünsche, müsse man zur Kenntnis nehmen.
Um Steuergeschenke sei es nicht gegangen, betonte Simon. Vielmehr habe man jenen Unternehmen, die bereits im Kanton Bern angesiedelt seien, einen Grund zum Bleiben geben wollen. Einen «Plan B» habe der Regierungsrat nun nicht, sagte die Finanzdirektorin weiter. Sie befürchtet, dass letztlich Steuersubstrat verloren gehen wird.
Weitere Revision bereits in Aussicht
Auf Bundesebene wird im laufenden Jahr die «Steuervorlage 17» beraten. Für deren Umsetzung auf Kantonsebene ist zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Revision des Steuergesetzes geplant.