Der Solothurner Kantonsrat soll erneut über einen Kredit von 15 Millionen Franken beraten, um die Liegenschaft Rosengarten in der Stadt Solothurn umzubauen. Das ist der Vorschlag der Ratsleitung.
Bei der erneuten Beratung soll das Parlament die Möglichkeit schaffen, dass nach dem Entscheid mittels Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung verlangt werden kann (fakultatives Referendum).
Zuvor hatte das Bundesgericht eine Beschwerde abgewiesen, die zwingend eine Volksabstimmung verlangt hatte (obligatorisches Referendum). Allerdings hätte es aber schon ein fakultatives Referendum gebraucht, so das Gericht.
Die Ratsleitung des Solothurner Kantonsrats empfiehlt dem Parlament nun, seinen letzten Entscheid aufzuheben, damit der Kredit erneut beraten werden kann – korrekt mit Referendumsmöglichkeit. Der Regierungsrat möchte keine erneute Beratung.
Im Rosengarten möchte der Kanton das gesamte Bildungsdepartement einquartieren.
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