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Klinik Aadorf Thurgau gewinnt Spitalstreit gegen Zürich

Bundesgerichtsentscheid sichert die Existenz der Klinik Aadorf. Der Kanton Zürich muss für Patienten zahlen.

Wie alle anderen Patientinnen und Patienten haben auch jene aus dem Kanton Zürich Anspruch auf volle Kostenerstattung, wenn sie sich in der Thurgauer Privatklinik Aadorf behandeln lassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Klinik gutgeheissen.

Nun haben wir Rechtssicherheit und können endlich dringend nötige Investitionen in unserer Klinik tätigen.
Autor: Stefan Trier Direktor der Klinik Aadorf

Die Privatklinik Aadorf bietet psychotherapeutische Angebote an. Das Urteil des Bundesgerichts sichert der Klinik die Existenz. Der Kanton Zürich muss für Behandlungen in der Klinik im thurgauischen Aadorf nachzahlen. Zürich rechnet mit einem Betrag in einstelliger Millionenhöhe. Die Klinik Aadorf verfügt über 60 Betten. Bis zu 40 Prozent der Patienten kommen aus dem Kanton Zürich.

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