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Luzern, Schwyz und Engelberg Corona-Regeln an Schulen: Das gilt nach den Sommerferien

Die Sommerferien sind bald vorbei. Nächsten Montag, am 10. August, nehmen die ersten Volksschulen in Luzern , Schwyz und Engelberg im Kanton Obwalden ihren Unterricht wieder auf. Auch das kommende Schuljahr wird ein aussergewöhnliches, die Coronapandemie fordert spezielle Regeln. Das gilt:

Was gilt allgemein? Grundsätzlich verweisen die Kantone auf ihr bisheriges Schutzkonzept. Es gelten also weitestgehend dieselben Regeln, wie vor den Sommerferien. Heisst: häufiges Händewaschen, kein Händeschütteln und in der Sekundarschule mindestens 1.5 Meter Abstand zu den Lehrpersonen wahren.

Peter Schmidli, Rektor der Gemeindeschulen in Engelberg, sagt: «Je kleiner die Kinder, desto kleiner das Ansteckungsrisiko.» Deshalb würden in den unteren Stufen auch weniger strenge Regeln gelten.

Wer muss Masken tragen? Grundsätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler nach wie vor keine Masken tragen. Der Kanton Luzern empfiehlt jedoch eine, wenn der Abstand zwischen der Lehrperson und Lernenden für länger als eine Viertelstunde geringer als 1.5 Meter ist.

Zum Schutz von besonders gefährdeten Lehrpersonen kann in Sekundarschulen eine Maskenpflicht verhängt werden. Für Primarschule und Kinder gilt das nicht, da sich Kinder bis 12 Jahre nur selten mit dem Virus anstecken würden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Der Kanton Luzern hat heute in einer Mitteilung angekündigt, die aktualisierten Massnahmen, besonders in Sachen Maske, für die Gymnasien und Berufsschulen in der kommenden Woche zu kommunizieren.

Wie läuft der erste Schultag am Montag ab? Speziell ist der erste Schultag jeweils für die Kindergartenkinder und die Kinder, welche in die erste Primarklasse starten. Cornelia Bloch, Rektorin der Schulen Freienbach im Kanton Schwyz macht sich verschiedene Gedanken: «Wir fragen uns zum Beispiel, wie viele Erwachsene da dabei sein können.» Dies werde nun alles genau angeschaut und geplant - wie auch in den anderen befragten Schulen.

Was, wenn wir in einem Risikoland Ferien machten? Im Kanton Luzern müssen Schülerinnen und Schüler, welche in Risikoländern Ferien machten, nach der Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne. Im Zeugnis erscheint das Fernbleiben vom Unterrichts als entschuldigte Absenz. Es besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.

Auch in Engelberg müssen die Kinder in Quarantäne. «Wir halten uns da an die Vorgaben des BAG», sagt Rektor Peter Schmidli. Kontrollieren würden sie die Familien jedoch nicht, das gehe nur schon aus Datenschutzgründen nicht. «Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dass die Kinder in Quarantäne gehen.»

Regionaljournal Zentralschweiz, 3. August 2020, 17:30 Uhr ; 

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