Zum Inhalt springen

Medienkonferenz in Liestal Thomas Weber weist Vorwürfe zurück

  • Es habe nie die Absicht bestanden, strafrechtliche Fragen mit den Sozialpartnern zu verhandeln oder zu vertuschen. Das Kiga habe am Dienstag Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
  • An der Besprechung vom 13.Juni sei keine Person anwesend gewesen, die von der geplanten Strafanzeige betroffen gewesen wäre. Mit den Sozialpartnern sei ein weiteres Gespräch vereinbart worden mit dem Ziel, dass diese offene Fragen beantworten und Dokumente beibringen könnten.
  • Mit dem Zuspielen einer Aktennotiz und von internen Mails an die Medien sei offensichtlich eine Diskreditierung des Direktionsvorstehers beabsichtigt gewesen. Die Volkswirtschaftsdirektion reicht Strafanzeige wegen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung ein.

An der kurzfristig anberaumten Medienkonferenz nahm Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber Stellung zum Vorwurf einer möglichen Begünstigung. Dies in Zusammenhang mit allenfalls widerrechtlich kassierten Beiträgen im Maler- und Gipsergewerbe durch die Sozialpartner. Es sei nie die Rede davon gewesen, betroffene Personen über eine mögliche Strafanzeige gegen sie zu informieren. Es sei um einen Dokumentenaustausch gegangen. Ein entsprechendes Protokoll sei von Mitarbeitern falsch verstanden worden.

Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht, über die Einreichung einer Strafanzeige zu verhandeln.
Autor: Thomas Weber Volkswirtschaftsdirektor Baselland

Ziel sei es gewesen, nicht vorschnell eine Strafanzeige einzureichen, da dies rufschädigend gewesen wäre. Unter dem medialen Druck in diesen Tagen habe das kantonale Arbeitsamt Kiga jedoch am Dienstagabend nun Strafanzeige eingereicht.

Der Volkswirtschaftsdirektor ging an der Medienkonferenz seinerseits in die Offensive. Er kündigte eine Strafanzeige seiner Direktion gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung an. Dies in Zusammenhang mit internen Aktennotizen und Mails, die den Medien zugespielt worden sind.

Ausstandsbegehren

Box aufklappen Box zuklappen

Das seit mehreren Jahren laufende Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung in Zusammenhang mit der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle ZAK wird auf Direktionsvorsteher Thomas Weber ausgeweitet. Da dieser als Regierungsmitglied die Staatsanwaltschaft mitbeaufsichtig, hat die Stawa ein Ausstandsgesuch gestellt. Er habe grosses Interesse an Transparenz und stelle sich der Verantwortung und der Untersuchung durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt, sagte Weber an der Medienkonferenz.

Meistgelesene Artikel