Der 35-jährige Haupttäter muss 13 Jahre ins Gefängnis und sich einer ambulanten Behandlung unterziehen. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 10,5 Jahren gefordert.
Der Gerichtspräsident sagte in seiner kurzen mündlichen Begründung des Urteils, das Verschulden des Mannes sei«exorbitant». Das Gericht habe eine Verwahrung in Betracht gezogen. Es sah jedoch davon ab, weil ein Gutachter dies vor gut vier Jahren nicht eindeutig als einzige Massnahme nannte.
Der 42-jährige zweite Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren - zwei Jahre mehr, als die Anklage gefordert hatte. Für ihn forderte der Staatsanwaltschaft auch eine stationäre Massnahme, die sogenannt kleine Verwahrung.
Davon sah das Gericht auch hier ab, aus dem gleichen Grund ab wie beim Hauptangeklagten: Ein altes psychiatrisches Gutachten, das nicht eindeutig daherkomme.
Die beiden Männer hatten ihre Söhne im Alter von sechs und sieben Jahren mehrfach sexuell missbraucht. Perverse Bilder der Taten stellten sie ins Internet.
Der Haupttäter zwang sein Kind zum Analverkehr, selbst als er wusste, dass er sich mit dem HI-Virus angesteckt hatte, und er verkaufte seinen Sohn für 300 Euro an pädophile Freier.
Die beiden Männer flogen 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet auf. Seit fünf Jahren sitzen die Männer im vorzeitigen Strafvollzug.