Die Ausserrhoder Regierung hiess eine Stimmrechtsbeschwerde von einem Stimmberechtigten zum Teil gut. Gemäss kantonalem Recht sei nur wählbar, wer in der entsprechenden Gemeinde wohne, schreibt die Regierung nun in einer Mitteilung. Pfister wollte nach seiner Wahl noch vor seinem Amtsantritt nach Heiden ziehen.
Nun muss die Wahl wiederholt werden. Die Ausserrhoder Regierung hält fest, dass die Stimmen für Pfister nicht zählbar seien. Pfister setzte sich am 12. April gegen drei Mitbewerber durch. Die neue Wahl findet wahrscheinlich im Juni statt.
Pfister sagt auf Anfrage, dass er den Umzug nach Heiden geplant habe und vor dem nächsten Wahltermin durchziehe. Er sei zuversichtlich, dass er dann wieder zum Gemeindepräsidenten gewählt werde.