Die Strassenbeleuchtungskorporation war bis heute in Heiden für die Strassenbeleuchtung verantwortlich. Sie wurde 1887 gegründet. Jeder Grundeigentümer ist Mitglied der Korporation und muss einen Beitrag an die Strassenbeleuchtung bezahlen. Dieser beläuft sich für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 40 und 50 Franken.
Aufgrund von Änderungen im Strassengesetz und eines Bundesgerichtsentscheides muss Heiden diese Regelung nun aber ändern. Öffentliches Licht sei eine öffentliche Aufgabe, hält das Bundesgericht fest.
Deshalb soll die Gemeinde in Zukunft die 513 Laternen verwalten. Jährlich fallen Kosten von rund 122 000 Franken an, welche der Steuerzahler übernehmen wird.
Das letzte Wort haben die Bürger. Sie entscheiden am 24. November, ob sie diese Änderung annehmen wollen oder nicht.