Heutige Regelung:
- Die 40 Tage für die Unterschriftensammlung beginnen ab der Veröffentlichung des betroffenen Gesetzes im Amtsblatt. Normalerweise drei Wochen nachdem es vom Kantonsrat verabschiedet wurde.
Neue Regelung:
- Zwischen dem 5. Juni und dem 15. August sowie zwischen dem 8. November und dem 2. Januar gibt es keine Veröffentlichungen.
Für das Referendumskommittee hat diese vorgeschlagene Neu-Regelung den Vorteil, das nicht in den Ferien gesammelt werden muss und dass es länger Zeit hat, die Sammlung der Unterschriften vorzubereiten.
Der Vorschlag der Regierung muss noch vom Kantonsrat beraten werden.