Die ehemalige Küchenhilfe arbeitete im Altersheim Mogelsberg. Während eines Jahres stellte sie mehrere Fotos einer im Heim verstorbenen Frau auf ihr Facebook-Profil. Diese Bilder hatte sie im Zimmer der verstorbenen Frau selbst aufgenommen, teilweise alleine, manchmal zusammen mit einer Kollegin. Die Bilder kommentierte sie auch.
Im März 2013 hatte die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Strafverfahren gegen die Frau eröffnet. Nun wurde sie rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Störung des Totenfriedens und der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 1200 Franken.