Bislang konnten die St. Galler Gemeinden 60 bis 120 Franken Hundesteuern pro Tier einziehen. Die Einnahmen werden unter anderem für die Beseitigung des Hundekots oder den administrativen Aufwand verwendet. Neu will auch der Kanton St. Gallen Gebühren erheben. Laut Gesetzesvorschlag sind bis 70 Franken möglich. Die Regierung geht von rund 20 Franken jährlich aus.
Das neue Hundegesetz
Mit diesem Geld würden die Aufwände des Kantons gedeckt, sagt Donat Ledergerber vom Gesundheitsdepartement. Neu soll der Kanton für die Abklärung von Hundebissen verantwortlich sein und die entsprechenden Massnahmen einleiten. Dafür sollen 160 Stellenprozente geschaffen werden.
Hundegesetz
Leinenpflicht und Haftpflichtversicherung
Die Gemeinden sollen mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit erhalten, Verbotszonen für Hunde einzurichten. Zudem müssten die Tiere an Orten wie öffentlichen Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden. Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde auf einmal ausführen. Die Regierung sieht zudem eine obligatorische Haftpflichtversicherung vor.
Die Vorlage kommt nun in die Vernehmlassung. Bis Ende September können Verbände und Interessierte ihre Meinung dazu abgeben.