Schon in der ersten Lesung des Gesetzes über die St. Galler Pensionskasse im vergangenen November hatten FDP und SVP eine finanzielle Beteiligung des Personals beantragt. Der Rat lehnte dies damals ab. Ende Februar findet die zweite Lesung im Kantonsrat statt. Das Gesetz regelt die Fusion der Versicherungskasse für das Staatspersonal mit der kantonalen Lehrerversicherungskasse.
Die neu entstehende Pensionskasse wird zudem, wie vom Bund vorgeschrieben, auf Anfang 2014 verselbständigt. Gemäss der Mitteilung des Kantons vom Donnerstag beträgt die Deckungslücke der beiden St. Galler Kassen etwa 300 Millionen Franken. Davon sollen die Versicherten, gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission, einen Drittel bezahlen. Der Kanton müsste dann noch 200 Millionen Franken einschiessen.
Die Regierung beantragt ebenfalls einen Beitrag des Personals an die Sanierung der Pensionskassen. Sie will diesen aber auf 50 Millionen Franken beschränken, wie sie mitteilte. 100 Millionen Franken auf Kosten des Staatspersonals wären nach Ansicht der Regierung nicht gerechtfertigt.