Das Kantonsgericht hat den Schuldspruch der Vorinstanz geschützt und das Strafmass von fünf auf fünfeinhalb Jahre erhöht. Der Taxifahrer hat sich der Freiheitsberaubung, Entführung, Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig gemacht.
Er darf während fünf Jahren seinen Beruf nicht mehr ausüben. Den beiden Opfern muss der Angeklagte eine Genugtuungssumme von 15'000 beziehungsweise 20'000 Franken zahlen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Mann in Sicherheitshaft.