Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass ein Einbezug der Gemeinden sinnvoll wäre, schreibt der Thurgauer Regierungsrat. Die Gemeinden seien näher bei den Tierhaltern und könnten Kontrollaufgaben leichter wahrnehmen. Die Aufgabe des Veterinäramtes würden durch die Mithilfe der Gemeinden erleichtert.
Bisher fehlte im Thurgauer Tierschutzgesetz eine entsprechende Regelung. Die Änderung des Gesetzes geht nun in die Vernehmlassung. Laut dem Vorschlag der Regierung soll die Zuständigkeit des Tierschutzes weiterhin beim Kanton liegen. Die Mitarbeit der Gemeinden sei freiwillig.