Die Regierung will die Kompetenz haben, alleine über eine Aktienkapital-Erhöhung bei der Kantonalbank zu entscheiden. Das führte im Landrat zu Diskussionen. Die SP und die Grünen wollen die Kontrolle über die KB behalten. Das Bankgesetz muss nach dem Börsengang der Glarner Kantonalbank angepasste werden. Die Mehrheit des Landrats möchte die Bank entpolitisieren und der Regierung diese Entscheidungskompetenz zuschreiben.
Auch die Diskussion um die Ausnützungsziffer dürfte engagiert geführt werden. Sie betrifft die Hausbesitzer. Wird sie abgeschaft, wie es die SVP und die GLP wollen, können auch Keller oder Estriche ausgebaut werden. Das ist heute nur eingeschränkt möglich. Der Landrat war gegen die Abschaffung. Er möchte den Gemeinden die Entscheidung überlassen, ob dieses Instrument beibehalten wird oder nicht.
Weitere Vorlagen:
- Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2016: Dieser soll unverändert auf 53 Prozent der einfachen Staatssteuer bleiben.
- Änderung des Steuergesetzes: Es werden Vorgaben des Bundes umgesetzt. Die Änderungen betreffen unter anderem den Abzug von Ausbildungskosten und die Pauschalbesteuerung.
- Änderung des Hooligankonkordats: Es soll eine generelle Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele eingeführt werden.
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung: Die wichtigsten Änderungen betreffen die Prämienverbilligung und den Datenschutz. Die Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren wird beseitigt. Säumige Prämienzahler sollen auf eine schwarze Liste kommen können.
- Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe: Die Vorlage regelt, wie die Heimkosten von Alters- und Pflegebewohnern zwischen diesen, dem Kanton und der Gemeinde aufgeteilt werden.
- Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung: Der Kanton soll künftig Kinderkrippen und Kinderhorte nach einem einheitlichen System fördern und kontrollieren.
- Effizienzanalyse «light»: Umsetzung der Massnahmen in der Kompetenz der Landsgemeinde. Vier beschlossene Massnahmen erfordern eine Gesetzesanpassung.
- Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald: SVP-Motion fordert Lockerung des Fahrverbots auf Waldstrassen.