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Firmen und der Datenschutz Was bringen die europäischen Datenschutzbestimmungen?

Ab dem 25. Mai gelten die neuen Regelungen. Das hat auch Auswirkungen auf Schweizer Nutzer.

Viele haben in diesen Tagen Emails von verschiedenen Unternehmen und Betreiber von Webseiten bekommen. Die Schreiben fordern die Nutzer auf, neue Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.

Grund dafür ist die neue europäische Datenschutz Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt. Das Regelwerk garantiert für Konsumenten in der EU grundlegende Rechte:

  • Explizite Zustimmung: Bevor der Betreiber einer Webseite Daten von seinen Nutzern verwenden darf, muss er deren ausdrückliche Zustimmung abholen.
  • Klarheit und Verhältnismässigkeit: Der Betreiber einer Webseite muss in verständlichen Worten erklären, welche personenbezogene Daten sein Unternehmen sammelt und zu welchem Zweck. Die erhobenen Daten müssen dem Ziel angemessen sein und dürfen nur dafür verwendet werden.
  • Informationspflicht: Jeder Nutzer hat das Recht, Einsicht in die Daten zu erhalten, die der Betreiber einer Webseite über sie sammelt. Die Daten müssen auch in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Ein Kunde hätte somit die Möglichkeit, zur Konkurrenz zu wechseln – theoretisch, denn als Kunde von grossen Monopolisten wie Facebook hat man keine Wahl.

Unternehmen, die gegen die neue Regulierung verstossen, drohen drastische Strafen. Vorgesehen sind Bussen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das zwingt Firmen, den Datenschutz ernst zu nehmen. Doch was geschieht, wenn man mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden ist?

Vogel friss oder stirb

Unter dem Druck der neuen Datenschutzbestimmungen hat auch Facebook gehandelt.

Das soziale Netzwerk informiert kurz und klar, wie es mit unseren Daten umgeht. So schreibt das Unternehmen etwa: «Wir erhalten von Werbetreibenden, App-Entwicklern und Publishern Daten zu deiner Person sowie zu Interaktionen mit dir, die ausserhalb von Produkten der Facebook-Unternehmen stattfinden.»

Nach weiteren Angaben fordert Facebook schliesslich dazu auf, die neuen Nutzerbestimmungen zu akzeptieren, andernfalls könne man sein Konto nicht mehr benutzen.

Das soziale Netzwerk erklärt Aussteigern, wie sie ihre gesamten Daten herunterladen und das Konto löschen können – eine andere Option gibt es nicht.

Dass Recht auf eine Kopie seiner Daten ist ebenfalls in der europäischen Datenschutz Grundverordnung vorgeschrieben: Jeder muss die Möglichkeit haben, seine gesamten Daten in elektronischer Form herunterzuladen. So soll man den Anbieter einfacher wechseln können.

Bloss: Wenn ein Monopolist wie Facebook keinen Konkurrenten hat, nützt diese Vorschrift nichts. Man kann dann nur hoffen, dass unter dem Druck der neuen Regelung neue soziale Netzwerke entstehen werden, die unzufriedene Facebook-Kunden aufnehmen.

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Beitrag auf SRF 3
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