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Madsens U-Boot
Legende: Im selbstgebauten U-Boot «Nautilus» hat Madsen die Journalistin Kim Wall gefoltert, getötet und zerstückelt. Dessen ist sich das Gericht sicher. AP, Jens Dresling

Urteil zum U-Boot-Mord Lebenslange Haft für Peter Madsen

Der dänische Erfinder wird wegen des Mordes an der Journalistin Kim Wall in Kopenhagen zur Höchststrafe verurteilt.

Das Urteil: Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Peter Madsen die schwedische Journalistin Kim Wall im vergangenen Sommer an Bord seines selbstgebauten U-Bootes «Nautilus» brutal gefoltert und getötet habe. Danach soll er die Leiche der 30-Jährigen zerteilt und sie ins Meer geworfen haben. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte die Richterin. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Dänemark im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis. Nach 12 Jahren kann bei der Königin eine Begnadigung beantragt werden.

Die Tat: Der dänische Erfinder Peter Madsen war angeklagt, die 30-jährige Schwedin Wall an Bord seines selbstgebauten U-Boots «Nautilus» gefesselt und mit spitzem Werkzeug wieder und wieder auf Bauch und Geschlechtsteile eingestochen zu haben. Schliesslich habe er die Leiche zerstückelt und ins Meer geworfen. Beim Verbrechen soll Madsen eine Sex-Fantasie ausgelebt haben.

Antrag der Anklage: Ein einzelner Mord wird in Dänemark selten mit lebenslanger Haft bestraft. Doch genau das hatte die Staatsanwaltschaft für Madsen erfolgreich gefordert. Lebenslänglich werde zwar normalerweise nicht für einen einzelnen Mord verhängt, räumte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen in seinem Plädoyer ein. Doch Madsen sei auch kein normaler Mensch.

Der Verurteilte: Während der Verhandlung kamen grausige Details über den in Dänemark als exzentrischen Erfinder bekannten Peter Madsen zu Tage. So zeigte die Staatsanwaltschaft Videos echter Hinrichtungen, die dieser auf einer Festplatte gespeichert hatte. Zeugen sagten aus, der 47-Jährige habe vom perfekten Verbrechen geträumt. Psychologen halten ihn für extrem unglaubwürdig und schwer gestört, jedoch nicht für krank.

Die Verteidigung: Madsen selbst bestritt sowohl den Mord als auch sexuellen Missbrauch. Der Tod Walls sei ein tragischer Unfall gewesen, sagte er. Die Journalistin sei an Abgasen erstickt, als er selbst an Deck des Bootes arbeitete. Dies war die dritte Version, die Madsen den Ermittlern auftischte. Mit den beiden anderen, sagte er aus, habe er Walls Familie vor der grausamen Realität schützen wollen. Am letzten Prozesstag betonte Madsen, alles, was geschehen sei, tue ihm «sehr, sehr leid».

Madsen geht in Berufung

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Nach seiner Verurteilung geht Erfinder Peter Madsen in Berufung. Das sagte seine Verteidigerin kurz nach der Urteilseröffnung in Kopenhagen.

Antrag der Verteidigung: Die Verteidigung forderte erfolgos einen Freispruch vom Mord- und Missbrauchsvorwurf. Madsens Verteidigerin hatte argumentiert, es gebe keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten – und es sei ja nicht Madsen, der seine Unschuld nachweisen müsse, sondern die Staatsanwaltschaft die Schuld. Die Richter dürften sich nicht auf ein Bauchgefühl verlassen. Übrig geblieben wären so sechs Monate Gefängnis, weil der Erfinder zugab, Walls Leiche nach dem Unglück zersägt und damit geschändet zu haben.

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