Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft sollen künftig individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen erhalten. Mit dem neuen Lohnsystem soll der derzeit gültige Erfahrungsstufenanstieg abgelöst werden.
Schon mit der Einführung der Erfahrungsstufen sei eine Lohndifferenzierung aufgrund der Leistung angestrebt worden, heisst es in einer Mitteilung der Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion. In der Praxis sei der «quasi automatische» Erfahrungsstufenanstieg jedoch wenig leistungsbezogen und zunehmend umstritten.
Mit den Änderungen soll die leistungsbezogene Lohndifferenzierung in Zukunft konsequenter angestrebt werden. Die Regierung schlägt dazu mit der geplanten Teilrevision des Personaldekrets die schon in anderen Kantonen eingesetzte Systematik der «stufenlosen Lohnbänder» vor.
Die jährliche individuelle Lohnentwicklung soll durch die «Lage im Lohnband» bestimmt und direkt mit der Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft sein. Ab Sommer 2018 werde in der kantonalen Verwaltung ein überarbeitetes Mitarbeitendengespräch (MAG) zum Einsatz kommen. Dieses sei einfacher anzuwenden und werde den neuen Anforderungen gerecht.
Noch nicht überarbeitet wurde gemäss Mitteilung das MAG für Lehrerinnen und Lehrer. Die Regierung habe jedoch beschlossen, ein separates Projekt zur Überprüfung des MAG für die Lehrpersonen in Auftrag zu geben. Die Weiterentwicklung soll unter Einbezug von Schulleitungen und Personalverbänden stattfinden.
Keine Sparmassnahme
Unverändert beibehalten will die Regierung die Spannweiten der aktuellen Lohnkassen. Bestehen bleiben soll auch die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen.
Die Revision des Lohnsystems sei keine Sparmassnahme. Für individuelle Lohnentwicklungen sollen finanzielle Mittel im gleichen Umfang zur Verfügung stehen, wie dies im heutigen System der Fall ist.
Die neue Systematik mit stufenlosen Lohnbändern will die Regierung per Anfang 2022 in Kraft setzen. Für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung soll zuvor in einer Übergangsphase der Anstieg der Erfahrungsstufen direkt an die Beurteilung geknüpft sein - das neue MAG soll ab Anfang 2020 lohnrelevant werden. Bei Lehrpersonen soll der Stufenanstieg im alten Lohnsystem bis und mit 2021 gelten.
System in 1970er-Jahren eingeführt
Die Regierung schlägt die Änderungen auch mit Blick auf ein vom Landrat überwiesener Vorstoss der SVP-Fraktion zur «Flexibilisierung des Lohnsystems» sowie die hängige Verfassungsinitiative «für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» der Liga Baselbieter Steuerzahler vor.
Die Initiative will die Lohnentwicklung des Staatspersonals auf die Index-Teuerung beschränken und dem Landrat die Zuständigkeit für Besoldung, Pensionen und Ruhegehälter entziehen. Die Regierung lehnt die Initiative ab. Die nun vorgeschlagenen Änderungen seien jedoch kein Gegenvorschlag.
Das aktuelle Lohnsystem war in den Grundzügen in den 1970er eingeführt worden. 2001 wurde es im Rahmen einer Teilrevision des Personaldekrets modernisiert. Die Vernehmlassung zu den nun geplanten Änderungen dauert bis Ende Juni.