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Schlauer i d’Wuche Darf 0,5-Prozent-Bier mit «0%» angeschrieben sein?

Ein Bierbrauer schreibt sein alkoholfreies Bier mit «0%» an. Das Bier enthält aber 0,5 Prozent Alkohol. Ist das erlaubt?

Dass alkoholfreies Bier bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten darf, ist bekannt. Doch wie sieht es eigentlich mit der Deklaration aus? Einem «Espresso»-Hörer ist aufgefallen, dass einzelne Hersteller ihr alkoholfreies Bier mit «0%» anschreiben, obwohl 0,5 Prozent Alkohol darin enthalten sind. «Ich frage mich, ob das zulässig ist», sagt der Mann. Denn wenn jemand gar keinen Alkohol zu sich nehmen möchte, sei diese Kennzeichnung seiner Meinung nach irreführend.

«0%» als Bezeichnung des Biers

Ein Beispiel für ein solches Bier ist «Chopfab Bleifrei». Auf Anfrage heisst es bei der Brauerei Doppelleu Boxer, die gewählte Beschreibung sei im Sinne einer Bezeichnung des Biers zu verstehen und «gleichbedeutend mit alkoholfrei oder kein/ohne/null Alkohol.»

Nur Biere, auf welchen explizit 0,0 Prozent stehe, enthielten tatsächlich keinen Alkohol, so die Brauerei weiter. Personen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen gar keinen Alkohol trinken möchten, müssten deshalb darauf achten, dass dies auch genauso auf der Flasche deklariert sei. Sonst sei nicht garantiert, «dass im Bier kein Restalkohol drin ist.»

Hier finden Sie den Alkoholgehalt sämtlicher Biere:

Gesetz regelt diesen Fall nicht

Macht es sich die Brauerei damit zu einfach? So eindeutig lässt sich das nicht sagen, denn im Gesetz ist dieser konkrete Fall nicht geregelt. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist darauf hin, dass der Alkoholgehalt nur bei Getränken mit einem Gehalt von mehr als 1,2 Prozent angegeben werden muss. Und da alkoholfreie Biere nicht mehr als 0,5 Prozent Alkohol enthalten dürfen, brauche es dort «nicht zwingend eine Angabe des Alkoholgehalts.»

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Espresso
Legende: SRF

Was halten Sie von dieser Regelung? Müsste mit «Alkoholfreies Bier» gelabeltes Bier gekennzeichnet sein, wenn es Alkohol enthält? Schreiben Sie uns Ihren Input!

Bleibt noch das Täuschungsverbot, welches unter anderem besagt, dass Bezeichnungen und Angaben, die für Lebensmittel verwendet werden, den Tatsachen entsprechen müssen und nicht zur Täuschung Anlass geben dürfen. Angesichts der Tatsache, dass bei alkoholfreiem Bier der tatsächliche Alkoholgehalt nicht einmal zwingend angegeben werden muss, scheint es unwahrscheinlich, dass mit der Bezeichnung «0%» eine Täuschung vorliegt. Beim Kantonalen Labor des Kantons Zürich heisst es, es gebe dazu im Moment keine Grundlage. Dass alkoholfreie Biere mit «0%» oder auch «0,0%» angeschrieben würden, sei ein relativ neues Phänomen. Es handle sich um einen Graubereich, den man sicher anschauen müsse. Gleichzeitig erinnert das Labor daran, dass beispielsweise auch eine Banane oder ein Fruchtsaft Restalkohol enthalten könnten.

Espresso, 18.10.21, 08:13 Uhr

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