Seit Tagen ist der Fall Thema in den Medien: Im Kanton Aargau soll ein Mann immer wieder Frauen betäubt haben, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Mit der Offenlegung der Identität gehen die Medien dabei unterschiedlich um: Während einige den Beschuldigten mit vollem Namen nennen und sein Foto veröffentlichen, kürzen andere seinen Nachnamen ab und zeigen sein Foto nur mit Balken über dem Gesicht.
SRF hat sich dafür entschieden, weder den Namen zu nennen, noch ein unverpixeltes Bild zu zeigen. Das sorgte vor allem online für Diskussionen.
Das sagt der Presserat
Grundsätzlich gilt es bei der Frage, ob der Täter beim Namen genannt wird oder nicht, abzuwägen zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten. Dieser Entscheid liege letztlich bei den Medien selbst, sagt Ursina Wey, Co-Präsidentin des Schweizer Presserates. «Bringt eine Namensnennung etwas für die Berichterstattung über diese Taten oder eher nicht?», sei die Frage, die die Medien sich stellen müssten. Im konkreten Fall seien beide Entscheidungen legitim, so Wey: die Identität des Mannes offenzulegen oder bewusst darauf zu verzichten.
Tamedia-Zeitungen nennen Details
Der Tages-Anzeiger hat den Fall anfangs Woche medial ins Rollen gebracht. Auf Anfrage von SRF schreibt Andreas Kunz von dessen Chefredaktion: «Der Tages-Anzeiger nennt den Namen des mutmasslichen Täters, weil er durch sein Amt als SVP-Grossrat zur öffentlichen Person wurde. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, warum er während seiner Amtszeit verhaftet worden ist und deshalb seinen Rücktritt einreichen musste.»
Das öffentliche Interesse sei umso grösser, weil sich der mutmassliche Täter während seiner politischen Karriere ausdrücklich mit Themen der Pädokriminalität und der Zuwanderung befasst habe, auf eine Art und Weise, die in krassem Widerspruch zu seinem damaligen eigenen Handeln stehe.
Warum SRF Namen und Bild des Täters nicht veröffentlicht
Die Publizistischen Leitlinien bilden die Grundlage für die journalistische Arbeit bei SRF. Sie sehen vor, bei der Nennung mutmasslicher Täterinnen und Täter Zurückhaltung zu üben. Wichtig sei auch, das persönliche Umfeld der Person zu schützen, betont Stefan Reinhart, der diese Woche die publizistische Leitung bei SRF innehat: «Wir dürfen nicht vergessen: Dieser Mann hat Kinder, die immer noch in der Schweiz leben.» Eine Namensnennung könne somit auch Angehörige belasten.
Gleichzeitig habe er Verständnis für das grosse öffentliche Interesse am Fall und den Wunsch nach Informationen zu den Hintergründen. Aber: «Ich glaube nicht, dass die Namensnennung zur Wahrheitsfindung etwas beitragen kann.»
Auch die Erwähnung der Parteizugehörigkeit habe SRF sorgfältig abgewogen, so Reinhart. Man habe sich dafür entschieden, sie zu nennen, weil die Parteizugehörigkeit Teil seines politischen Amtes war. Er sei als Vertreter dieser Partei gewählt worden. Zudem habe SRF die Parteizugehörigkeit auch in anderen Fällen erwähnt, in denen Politikerinnen oder Politiker unter Verdacht standen oder inhaftiert wurden.