Deshalb kommt es zur Einigungskonferenz: Weil sich National- und Ständerat immer noch uneinig sind, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Beide Räte haben nun dreimal über die Finanzierung der 13. AHV-Rente beraten. Doch noch immer gibt es «fundamentale Differenzen», wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Dienstag im Nationalrat erklärte. Deshalb gibt es jetzt eine Einigungskonferenz.
Das macht die Einigungskonferenz einzigartig: In einer Einigungskonferenz kommen je 13 Mitglieder von National- und Ständerat zusammen. Das ist im Falle der 13. AHV-Rente die gesamte Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats. Die Schwesterkommission des Nationalrats hat 25 Mitglieder. Sie muss 13 Vertreterinnen und Vertreter selektionieren. Das hat Folgen: So sind die Grünliberalen in der Einigungskonferenz nicht mehr dabei. Obwohl die GLP im Nationalrat eine wichtige Rolle gespielt hat, was die 13. AHV-Rente angeht. National- und Ständerat können am Antrag der Einigungskonferenz nichts mehr ändern. Sie können nur noch Ja oder Nein sagen zum gesamten Vorschlag.
Deshalb sind Einigungskonferenzen gefragt: Lange Zeit konnten die eidgenössischen Räte ein Geschäft so viele Male debattieren, wie sie wollten. So ging das Strafgesetzbuch 1937 nicht weniger als 16 Mal zwischen National- und Ständerat hin und her. Ab 1992 wurde die Anzahl Detailberatungen pro Rat auf drei reduziert. Seither hat die Zahl der Einigungskonferenzen stark zugenommen und hat sich in den letzten Jahren auf hohem Niveau eingependelt (siehe Grafik).
Das sagt die hohe Zahl an Einigungskonferenzen aus: Für Politikwissenschaftlerin Rahel Freiburghaus von der Universität Lausanne ist die hohe Zahl an Einigungskonferenzen auf die oft gegenläufigen Mehrheitsverhältnisse in den beiden Räten zurückzuführen. «Ich würde das vor allem als Anzeichen der ausgeprägten Polarisierung im politischen System der Schweiz lesen», so Freiburghaus.
Einigungskonferenzen können auch scheitern: Sie scheitern vor allem dann, wenn verschiedene Faktoren zusammenkommen. Etwa wenn die Kompromissbereitschaft in Kernbestimmungen eines Geschäfts fehle, sagt die Politikwissenschaftlerin. Wenn also ein Rat nicht bereit sei, von seiner Lösung abzuweichen. Und wenn zugleich der Handlungs- und Problemdruck von beiden Kammern nicht gleich angesehen wird. Der Streit um 13. AHV-Rente weist hier typische Elemente auf. Der Ständerat erachtet eine unbefristete Finanzierung als notwendig. Für den Nationalrat lässt sich die Finanzierung in der nächsten AHV-Reform regeln. Ebenfalls typisch ist, dass es um Innenpolitik geht. Denn um innenpolitische Fragen kämpfen Parteien, Lobbys und Interessensgruppen besonders intensiv.
Nach dem Scheitern der Scherbenhaufen: Das muss nicht sein. In der Vergangenheit habe das Scheitern eines Einigungsantrages auch zu einer Art Tabula rasa geführt, sagt Politologin Rahel Freiburghaus. Aufgrund der fehlenden Kompromissbereitschaft habe das manchmal auch eine Art befreiendes Momentum ausgelöst. «Bei der AHV wage ich aber zu bezweifeln, dass das auch so wäre.» Denn man wisse, dass schon die nächste grosse Revision in der Vorbereitung sei. «Die AHV wird ein Zankapfel bleiben. Unabhängig davon, ob diese Finanzierungslösung von den Räten angenommen wird oder nicht.»