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Session Tiefere Hürden für den Ausbau der Wasserkraft

Bau und Ausbau von Wasserkraftwerken sollen auch in national bedeutenden Landschaften und Naturzonen erleichtert werden. Nach der grossen Kammer hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. Sie verlangt eine gute Interessenabwägung im Rahmen der Energiestrategie 2050.

Der Bau neuer und der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke sollen nicht durch die bestehenden Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) sowie regionale Naturpärke verhindert werden können. Der Ständerat hat am Dienstag eine BDP-Motion aus dem Nationalrat stillschweigend gutgeheissen. In der grossen Kammer war die Vorlage im letzten Herbst mit 94 zu 87 Stimmen angenommen worden.

Die Motion verlangt ausdrücklich, dass eine genügende Interessenabwägung zwischen der Gewinnung erneuerbarer Energie und Naturschutz stattfindet, die der neuen Energiestrategie 2050 genügt. Hierbei sollen auch Ersatzmassnahmen mitberücksichtigt werden.

«Es will niemand den Naturschutz aushebeln», warb Energieministerin Doris Leuthard für das Anliegen. Es liege in der Stossrichtung des Bundesrats und der Kantone. Gebaut werden soll dort, wo der Eingriff verhältnismässig sei und «einschenke». Viele kleine Wasserkraftprojekte stünden dagegen klar im Missverhältnis zum Eingriff.

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